Im Kreis Calw gibt es erneut bestätigte Infektionen mit dem Coronavirus.
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Drei weitere Corona-Fälle aus Schömberg - Infizierte gehören zu Israel-Reisegruppe
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Schömberg. Drei weitere aus dem Landkreis Calw stammende Mitglieder einer Reisegruppe, aus der bereits am Dienstag drei bestätigte Fälle gemeldet wurden, haben sich mit dem neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2) infiziert. Das gab das Landratsamt am Mittwoch in einer Pressemitteilung bekannt.

Es handelt sich um zwei Frauen und einen Mann aus der Gemeinde Schömberg. Sie wurden – ebenfalls wie die bereits bekannten drei Fälle – auf der Rückreise aus Israel bei Untersuchungen in Bayern beziehungsweise Hessen positiv getestet.

Erkrankte in häuslicher Isolation

Die Erkrankten konnten zwischenzeitlich an ihren Wohnort zurückkehren und verbleiben die kommenden zwei Wochen in häuslicher Isolation. Bei den übrigen vier aus dem Kreis Calw stammenden Teilnehmern der insgesamt 44-köpfigen Reisegruppe wurde keine Infektion mit dem neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2) nachgewiesen.

Wie zwischenzeitlich ermittelt werden konnte, hat sich die positiv getestete Frau aus der Stadt Wildberg (zweiter bestätigter Corona-Fall im Kreis Calw) nicht im beruflichen Umfeld infiziert.

Corona-Infotelefon im Landkreis Calw

Unter der Rufnummer (07051) 160-160 hat das Landratsamt Calw ein Infotelefon eingerichtet, an das sich Reiserückkehrer und Rat suchende Bürgerinnen und Bürger bei Fragen zum neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2) wenden können. Die Hotline ist montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr besetzt. Die Infohotline des Landesgesundheitsamts ist täglich zwischen 9 und 18 Uhr telefonisch unter (0711) 904-39555 erreichbar.

Zur Sicherheit daheim bleiben

Personen, die bei sich eine Infektion mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2) vermuten, also Symptome wie Husten, Schnupfen und/oder Niesen aufweisen und sich in den zurückliegenden 14 Tagen in einem vom Robert-Koch-Institut ausgewiesenen Risikogebiet aufgehalten haben oder Kontakt zu einer am Coronavirus erkrankten Person hatten, sollten unbedingt ihren Hausarzt anrufen. Bei schwerwiegenden Symptomen ist auch außerhalb regulärer Sprechzeiten die bundesweite Rufnummer 116117 des kassenärztlichen Notdiensts erreichbar. Im Gespräch sollten mutmaßlich infizierte Personen auf ihren Aufenthalt in einem Risikogebiet oder auf den Kontakt zu einer am Coronavirus erkrankten Person hinweisen. Dann erfolgt die Abstimmung zum weiteren Vorgehen.

Von einem unangekündigten beziehungsweise unaufgeforderten Besuch beim Hausarzt oder Erscheinen im Krankenhaus sollte unbedingt abgesehen werden. Bis zur Klärung des tatsächlichen Erregers sollten die betreffenden Personen zudem Kontakte zu anderen Menschen auf das Nötigste reduzieren und zu Hause bleiben.

Diagnose in Neubulach nur nach Anmeldung

Eine Untersuchung (Nasen-Rachen-Abstrich) im ambulanten Diagnosezentrum in Neubulach ist ausschließlich nach vorangegangener Abstimmung mit dem Hausarzt bzw. erfolgter Anmeldung bei der Abteilung Gesundheit und Versorgung des Landratsamts Calw möglich. Personen, die ohne vorherige Abstimmung anreisen, werden abgewiesen.

Sofern sich der Infektionsverdacht bestätigt, werden alle Personen ermittelt, mit denen der Patient seit der Ansteckung Kontakt hatte. Diese werden angerufen und nach etwaigen Symptomen befragt. Zudem wird eine häusliche Quarantäne angeordnet.

Die Ansteckung verläuft in erster Linie über Tröpfcheninfektion. Um einer Ansteckung vorzubeugen, sollten die Hygienemaßnahmen, welche auch zur Vermeidung anderer Infektionskrankheiten gelten, berücksichtigt werden. Hierzu zählen z.B. regelmäßiges Händewaschen, der Verzicht auf das Händeschütteln, Abstand halten oder das Niesen und Husten in die Armbeuge.

Empfehlung zur Absage von Veranstaltungen ab 50 Teilnehmern

Vor dem Hintergrund der aktuellen Verbreitung des Coronavirus haben sich am Dienstag Landrat Helmut Riegger und die (Ober-)Bürgermeister aller Städte und Gemeinden im Landkreis Calw auf ein einheitliches Vorgehen hinsichtlich geplanter größerer Veranstaltungen verständigt.

In einer Bürgermeisterdienstbesprechung im Landratsamt wurde vereinbart, dass die Kreiskommunen in ihrer Zuständigkeit als Ortspolizeibehörden in aller Regel der von Seiten des Landratsamts Calw ausgesprochenen Empfehlung folgen.

Demnach sollten ab sofort und zunächst bis Ostern Veranstaltungen ab 50 Personen abgesagt werden, sofern diese nicht unbedingt erforderlich sind. Dabei gilt diese Zahl als Orientierungshilfe – in Einzelfällen kann es ratsam sein, auch Veranstaltungen beziehungsweise Versammlungen mit weniger als 50 Personen zumindest zu verschieben.

Mit größter Sorgfalt sollten Veranstaltungen geprüft werden, an denen besonders gefährdete Personen teilnehmen. Hierzu zählen unter anderem Menschen mit Atemwegserkrankungen (akute respiratorische Symptome) oder ältere Menschen beziehungsweise Menschen mit Grunderkrankungen.

Alle Absagen von Veranstaltungen in Pforzheim und der Region auf einen Blick:

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