Der Tunnel der Westtangente geht von der Dietlinger Straße (Foto) zur Wildbader Straße. Meyer
Pforzheim
Arlinger-Tunnel: Klage gegen Genehmigung des Rettungsstollens
  • Olaf Lorch-Gerstenmaier

Pforzheim/Mannheim. Rund 40 Jahre hat es – von den ersten Plänen bis zum Baggerbiss – gedauert, bis die Westtangente (im ersten Bauabschnitt vom „Autobahn-Stummel“ bei Pforzheim-West bis hinüber ins Enztal) in Angriff genommen wurde, unter anderem wegen der Einsprüche des Bürgervereins Arlinger. Wer nun gedacht hatte, es herrscht Ruhe, hat sich geirrt, auch wenn die Bauarbeiten munter voranschreiten: Die Anwohner haben über ihren Stuttgarter Rechtsanwalt Armin Wirsing Klage beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) in Mannheim eingereicht. Ihr Protest richtet sich gegen den im Rohbau schon fertig gestellten Rettungsstollen parallel zur Hauptröhre.

Verantwortlich dafür machen sie das Regierungspräsidium Karlsruhe als Straßenbaubehörde, das sich über ihre umfassenden Einwendungen einfach hinweggesetzt habe (die Behörde gibt wegen des laufenden Verfahrens keine Erklärungen ab). Auch strengte Wirsing namens seiner Mandanten eine Strafanzeige an – die allerdings von der Staatsanwaltschaft Pforzheim laut deren Sprecher Bernhard Ebinger ein- oder besser zurückgestellt wurde – möglich nach Strafprozessordnung, wenn man erst die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs abwarten will, um dann gegebenenfalls Ermittlungen aufzunehmen. Der Baufortschritt ist davon nicht tangiert.

„Es geht nicht um riesige Entschädigungen, sondern um die Feststellung, in welcher Art und Weise mit den Bürgern umgegangen wird“, so Wirsing auf PZ-Anfrage.

Da auf der Grundlage des angefochtenen Planänderungsbescheids das Grundstück der Kläger für den Bau des Fluchtstollens in Anspruch genommen worden sei, würden diese in ihren Rechten als Grundstückseigentümer verletzt, so Wirsing in seiner Klagebegründung.

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