Neue Corona-Regeln in Baden-Württemberg
Eine entsprechende Klarstellung will die Landesregierung in die Begründung zur Corona-Verordnung aufnehmen.
picture alliance/dpa | Christoph Schmidt (Symbolbild)
Baden-Württemberg
Weitere Ausnahmen von Testpflicht bei 2G-Plus-Regelung in Baden-Württemberg bekannt gegeben
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Stuttgart. Seit dem Wochenende gilt in Baden-Württemberg eine verschärfte Corona-Verordnung. In vielen Bereichen des öffentlichen Lebens brauchen auch Geimpfte und Genesene einen negativen Corona-Test (sogenannte 2G-Plus-Regel). Das Sozialministerium hat die Ordnungsbehörden aufgefordert, in der ersten Woche Kulanz zu üben und von der Ahndung von Verstößen zunächst abzusehen. Auf Grundlage wissenschaftlicher Expertisen hat die Landesregierung am Sonntag die 2G-plus-Regelung noch einmal präzisiert: Auch Geimpfte, deren Zweitimpfung nicht länger als sechs Monate zurückliegt, sind von der Testpflicht ausgenommen, wie das Sozialministerium in einer Pressemitteilung bekannt gegeben hat.

Dreifachgeimpfte (Booster) sind von der Testpflicht bei der 2G-Plus-Regel ausgenommen. Gleichgestellt werden laut Ministerium zudem:

  • Geimpfte mit abgeschlossener Grundimmunisierung, wenn seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung nicht mehr als 6 Monate vergangen sind. 
  • Genesene, deren Infektion nachweislich maximal 6 Monate zurückliegt (Nachweis der Infektion muss durch eine Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis/PCR-Test erfolgen).

Eine entsprechende Klarstellung werde die Landesregierung in die Begründung zur Corona-Verordnung aufnehmen.

Übergangsregelung für nicht immunisierte Jugendliche

Noch bis zum 31. Januar 2022 haben zudem alle noch nicht vollständig immunisierten Jugendlichen im Alter zwischen 12 und 17 Jahren die Möglichkeit, über tagesaktuelle Antigen-Schnelltests Zutritt zu allen 2G-Einrichtungen zu erhalten, wie es in der Mitteilung weiter heißt. Die Landesregierung gehe davon aus, dass auch alle Jugendlichen ab zwölf Jahren bis zum Ablauf dieser nun nochmals verlängerten Frist die Möglichkeit hatten, sich impfen zu lassen.

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