Die Pferchäcker in Lienzingen warten auf die Erschließung. Archivfoto: Günter Bächle
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Baugebiet Pferchäcker in Mühlacker enthält Zündstoff
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Mühlacker-Lienzingen. Beim Baugebiet Pferchäcker kommt es weiter zu Verzögerungen. Noch ist unklar, wann die Pläne für das neue Wohngebiet der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Laut einer Pressemitteilung von Günter Bächle ( Vorsitzenden der CDU-Gemeinderatsfraktion) Sollen Ungereimtheiten mit den Eigentümern die Beteiligung der Öffentlichkeit verzögern.

Demnach lege sich die Stadtverwaltung noch nicht fest, wann mit der Offenlage für die Öffentlichkeit der nächste Schritt im Bebauungsplanverfahren für das Wohngebiet Pferchäcker in Lienzingen getan wird. Das hänge von der Einigung mit den Grundstückseigentümern ab, so Oberbürgermeister Frank Schneider in einer Antwort an den Vorsitzenden der CDU-Fraktion im Gemeinderat, Günter Bächle.

In einer früheren Antwort nannte die Verwaltung, so der Stadtrat, den Herbst 2023 als Beginn der Erschließungsarbeiten. Zu einer Verzögerung kam es, so die CDU-Fraktion weiter in der Pressemitteilung, durch Kritik zweier Eigentümer an der unterschiedlichen Ausrichtung von Baufenstern auf dem Grundstück. Hier gebe es kein pauschales „richtig“ oder „falsch“, zitiert Bächle die Verwaltung. Insbesondere bestehe aber kein wie auch immer gearteter Anspruch darauf, dass alle Baufenster eines Baugebiets in eine Himmelsrichtung angeordnet sind. Der OB: „Im Rahmen der kommunalen Planungshoheit gibt es keinen Anspruch auf Gleichbehandlung in dem Sinne, dass auf jedem Grundstück eines Baugebiets dieselben Rahmenbedingungen gelten müssten.“

Städtebau lebe geradezu davon, dass eben nicht jedes Grundstück gleichbehandelt werde. „Ansonsten wäre es zum Beispiel unmöglich, in einem Gebiet verschiedene Gebäudetypen oder Grundstücke unterschiedlicher Größe festzusetzen oder ein hierarchisches Straßensystem zu planen“, so Schneider. Die Ungleichbehandlung beginne im Grunde bereits damit, dass durch Aufstellung eines Bebauungsplans das eine Grundstück eine enorme, von Seiten des Eigentümers leistungslose Wertsteigerung erfahre, das daneben außerhalb des Gebiets gelegene Grundstück dagegen nicht, steht in der vom OB unterschriebenen Antwort. Es sei auch nicht so, dass es im Gebiet keine Grundstücke mit Südgarten gebe – nur eben nicht in der Wunschlage am nördlichen Gebietsrand. Die anfragenden Eigentümer würden selbst darauf hinweisen, dass die vorgenommene Ungleichbehandlung einen ganz konkreten Grund habe: Bei Straßen, die in Ost-West-Richtung verlaufen, gebe es eben eine Baureihe nördlich und eine südlich der Straße. Ein „wie auch immer rechtsmittelfähiger Anspruch auf identische Festsetzungen“ bestehe laut Stadtverwaltung nicht.

Wenn die Unterschriften aller Eigentümer vorlägen, erfolge der Entwurfsbeschluss. Die Offenlage könne aus rechtlichen Gründen erst nach Unterzeichnung geschehen. Auch im städtebaulichen Entwurf seien aber die Gebäude entlang der Straßen angeordnet und nicht innerhalb der Grundstücke nach Norden verschoben worden. Eine Änderung des Städtebaus habe sich also im Übergang vom städtebaulichen Entwurf zum Bebauungsplanentwurf nicht ergeben, so die CDU in der Mitteilung. Sobald die Unterschriften der Eigentümer vorliegen, könne der Entwurfsbeschluss gefasst werden. Danach schließe sich die Offenlage an. Soweit sich aus der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden keine Änderungsbedarfe ergeben, könne der Bebauungsplan als Satzung beschlossen werden. Danach erst werde die Umlegung rechtskräftig, was wiederum Grundlage sei für den Beginn der Erschließungsarbeiten.

All diese Schritte seien nicht mit konkreten Daten versehen, weil alle von der Unterschrift seitens der Eigentümer abhängen. Der OB: „Sollte sich abzeichnen, dass diese zu den Bedingungen der Stadt dauerhaft nicht für eine Mitwirkung zu gewinnen sind, wäre über ein alternatives Baugebiet nachzudenken.“

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