An dieser Stelle soll das neue Wohngebiet „Pferchäcker“ im Mühlacker Ortsteil Lienzingen entstehen. Foto: Günter Bächle
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„Pferchäcker“ entwickeln sich zum Trauerspiel: Lienzinger Baugebiet wird wohl erst im Frühjahr 2023 erschlossen
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Mühlacker-Lienzingen. Die Erschließung des geplanten Wohngebiets „Pferchäcker“ in Lienzingen mit etwa 60 zusätzlichen Wohnungen verzögert sich weiter – auch, weil die Stadtverwaltung dem Bebauungsplanverfahren „alte Ziegelei“ dann den Vorrang einräumt, wenn die personellen Kapazitäten im zuständigen Amt knapp werden. Das räumte Bürgermeister Winfried Abicht in einer Antwort auf eine Anfrage des Vorsitzenden der CDU-Gemeinderatsfraktion, Günter Bächle, ein.

Statt Herbst 2022 werde es Frühjahr 2023 werden. Die „Pferchäcker“ dienten dem Eigenbedarf des Stadtteiles, erinnerte Bächle. Sie wegen der Ziegelei zeitweise auszubremsen, lehne er klar ab. „Wie stabil ist nun diese neue Terminansage?“, so der Christdemokraten, der von einem „Trauerspiel“ spricht. Er habe auf Fragen von potenziellen Häuslebauern, wann mit der Erschließung gestartet werde, nach Rückfrage bei der Verwaltung immer aus Überzeugung „Herbst 2022“ genannt, lässt er in einer Mitteilung der Unionsfraktion wissen. Nach diesen Erfahrungen sei er künftig vorsichtig, Angaben der Verwaltungen zu übernehmen.

Nicht eingehaltene Terminankündigungen wie bei der Planung des Kindergartenbaus in Lienzingen hätten zum Verlust an Glaubwürdigkeit der Kommune geführt. „Es mutet einer Never-Ending-Story an, denn der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Pferchäcker wurde in 2016 gefasst.“ Bächle: „So lange Verfahrensdauern sind, bei allen Schwierigkeiten, nicht akzeptabel.“

Der Entwurf des Bebauungsplans sei im Entwurf vorbereitet, die Zuteilung der Grundstücke im Umlegungsverfahren stehe – mit den Eigentümern verhandelt – im Entwurf ebenfalls fest, heißt es in der Antwort von Bürgermeister Abicht. Das Baugebiet werde durch einen Erschließungsträger entwickelt. Dieser müsse mit den Grundstückseigentümern eine Vereinbarung zu den Kosten abschließen, bevor der Stand der Planreife erreicht ist. „Dies ist der Fall, wenn nach dem Entwurfsbeschluss und der anschließenden Auslegung des Bebauungsplans davon auszugehen ist, dass ein Vorhaben den künftigen Festsetzungen des Bebauungsplans entspricht.“ Sei dieser Stand einmal erreicht, dann bestehe für die Grundstückseigentümer Baurecht.

Da sich also eine automatische Abfolge „Entwurfsbeschluss – Auslegung – Planreife“ ergebe, so Abicht weiter, dürfe der Entwurfsbeschluss erst dann gefasst werden, wenn die Unterschriften aller Eigentümer vorliegen.

Aufgrund der erheblichen Preissteigerungen im Baubereich sehe sich der Erschließungsträger nicht in der Lage, belastbare Aussagen zur tatsächlichen Höhe der Erschließungskosten zu treffen. Es sei zu befürchten, dass einzelne Grundstückseigentümer in die Situation kämen, in der Bauphase steigende Erschließungskosten nicht aufbringen zu können.

Dies, so kommentierte Bächle, habe er noch nie als Argument gehört. Es sei wohl eher der Versuch, ein Schlupfloch zu finden.

Abicht abschließend: „Der ursprünglich geplante Baubeginn der Tiefbauarbeiten im zweiten Halbjahr 2022 wird also nicht zu halten sein.

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