Sozialminister Manne Lucha
"Wir erleben derzeit eine Pandemie der Ungeimpften", sagt Baden-Württembergs Gesundheitsminister Manne Lucha.
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Baden-Württemberg
Warnstufe in Kraft: Strengere Corona-Regeln für Ungeimpfte in Baden-Würrtemberg
  • pm/dpa

Stuttgart/Pforzheim/Enzkreis/Kreis Calw. Auf Ungeimpfte kommen in Baden-Württemberg ab Mittwoch empfindliche Einschnitte im Alltag zu. Da der festgelegte Schwellenwert für die Belegung von Intensivbetten mit Covid-Patienten wiederholt überschritten wurde, gelten für Ungeimpfte mit der Warnstufe ab sofort strengere Corona-Maßnahmen.

Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss nun für zahlreiche Freizeitaktivitäten in geschlossenen Räumen einen teuren PCR-Test vorweisen - etwa im Restaurant, Kino, Schwimmbad, Museum oder in der Kantine. Im Freien ist dort künftig ein 3G-Nachweis gefordert, dann genügt aber meist ein Schnelltest.

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Auch die Kontaktbeschränkungen kehren zumindest für Ungeimpfte wieder zurück. So sind Treffen für sie ab sofort auf einen Haushalt und fünf weitere Personen beschränkt. Geimpfte und Genesene sowie Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, sind ausgenommen. Auch Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre zählen nicht dazu.

Grund für die Einschnitte in den Alltag der Menschen ist der Anstieg der Zahl an Covid-Patienten auf Intensivstationen. Nach Angaben des Landesgesundheitsamts in Stuttgart stieg die Intensivbettenbelegung am Dienstag um 6 auf 284. Da somit der Schwellenwert von 250 belegten Intensivbetten den zweiten Werktag in Folge überschritten wurde, greift erstmals die in der Corona-Verordnung des Landes festgelegte Warnstufe.

Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne) teilte dazu am Dienstagabend mit, die erste kritische Marke sei erreicht, die Lage in den Krankenhäusern angespannt. "Wir erlebten derzeit eine Pandemie der Ungeimpften." Auf den Intensivstationen lägen fast ausnahmslos nicht geimpfte Patientinnen und Patienten mit einem schweren Verlauf, sagte Lucha. Es sei deshalb klar, dass man mit den Einschränkungen bei den Nicht-Geimpften ansetzen müsse. "Sie sind Treiber der Pandemie und sorgen für die Belastung des Gesundheitssystems", teilte der Gesundheitsminister mit.

Die Warnstufe tritt in Kraft, wenn die Zahl der Corona-Patientinnen und -Patienten an zwei Werktagen in Folge den Wert von 250 erreicht oder die Zahl der Corona-Infizierten pro 100.000 Einwohner, die innerhalb einer Woche in Kliniken eingewiesen wird, an fünf Werktagen in Folge auf den Wert von 8,0 oder darüber steigt. Das Wochenende und Feiertage unterbrechen die Zählung nicht. Damit die strengeren Regeln wieder außer Kraft treten, müssen die Werte an fünf Werktagen in Folge unter der festgelegten Schwelle bleiben.

Weitere Informationen

Bereits mit der Corona-Verordnung im September 2021 wurden in Baden-Württemberg drei Stufen festgelegt, die in enger und intensiver Zusammen-arbeit mit Expertinnen und Experten aus der medizinischen Praxis entstanden sind:

  • Basisstufe: Zahlen und Grenzwerte der Warn- oder Alarmstufe landesweit nicht erreicht oder überschritten.
  • Warnstufe: 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz (Anzahl der stationär zur Behandlung aufgenommenen Patientinnen und Patienten, die an COVID-19 erkrankt sind, je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen) erreicht oder über-schreitet 8 oder ab 250 COVID-19-Patientinnen und -Patienten auf den Intensivstationen.
  • Alarmstufe: 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz (Anzahl der stationär zur Behandlung aufgenommenen Patientinnen und Patienten, die an COVID-19 erkrankt sind, je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen) erreicht oder über-schreitet 12 oder ab 390 COVID-19-Patientinnen und -Patienten auf den Intensivstationen.

Das Landesgesundheitsamt (LGA) macht den Eintritt der jeweiligen Stufe durch Veröffentlichung im Internet bekannt. Grundlage dafür sind die vom LGA veröffentlichten Zahlen im Lagebericht. Für ein Eintreten der jeweiligen Stufe ist erforderlich, dass die für eine Stufe maßgebliche Zahl der Hospitalisierungs-Inzidenz an fünf aufeinander folgenden Werktagen oder der Auslastung der Intensivbetten an zwei aufeinander folgenden Werktagen erreicht oder überschritten wurde.

Die nächstniedrigere Stufe tritt ein, wenn die für eine Stufe maßgebliche Zahl an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unterschritten wurde. Samstage, Sonn- und Feiertage unterbrechen die Zählung der maßgeblichen Werktage nicht. Die in der Verordnung geregelten Maßnahmen der jeweiligen Stufe gelten ab dem Tag nach der Bekanntmachung.

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