Gutschein wegen coronabedingter Absage erhalten: Auszahlung ab 2022 denkbar
Viele Veranstaltungen mussten wegen dem Ausbruch der Corona-Pandemie im vergangenen Jahr abgesagt werden. Durch eine gesetzliche Neuregelung erhielten damals viele Verbraucher nur einen Gutschein - statt einer Erstattung des Ticketpreises.
Wer seinen Gutschein bis zum 31. Dezember 2021 noch nicht eingelöst hat, kann eine Auszahlung der Gutschrift ab dem 1. Januar 2022 verlangen. Darauf macht die Verbraucherzentrale NRW aufmerksam.
Das gilt für Tickets, die jemand vor dem 8. März 2020 gekauft hat. Der Termin
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