Ein Mann aus dem Enzkreis muss drei Jahre ins Gefängnis, weil er wiederholt Mädchen im Internet virtuell belästigt hat. Foto: Aliaksandr Marko/stock.adobe.com (Symbolbild)
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Wegen sexuellen Missbrauchs und Vergewaltigung: Online-Täter muss drei Jahre ins Gefängnis
  • Nadine Schmid

Pforzheim. Zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren hat Richterin Stephanie Gauß am Donnerstag vor dem Jugendschöffengericht am Amtsgericht Pforzheim einen jungen Mann wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und Vergewaltigung verurteilt. Der 23-Jährige hatte – wie ihm auch in der Anklage vorgeworfen worden war – gestanden, zwischen Februar und Juni drei Mädchen virtuell belästigt zu haben.

Über das Internet nahm der Verurteilte demnach Kontakt zu den 12, 13 und 18 Jahre alten Mädchen auf und forderte sie teilweise unter Drohungen auf, ihm Nacktbilder zu senden – im Fall der geistig beeinträchtigten 18-Jährigen auch Masturbationsvideos. Dabei bediente er sich einer Tarnidentität, die die Mädchen glauben machen sollte, sie chatteten mit einer anderen Minderjährigen.

Täter erst im Januar zu Bewährung verurteilt

Besonders brisant: Erst im Januar hatte Gauß den Mann wegen ähnlich gelagerter Taten zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Was aber von diesem nicht als Chance wahrgenommen worden sei, wie Gauß am Donnerstag zusammenfasste. Mit ihrem Urteil folgte die Richterin der Forderung von Oberstaatsanwalt Harald Lustig. Von „Rücksichtslosigkeit und Gefühlskälte“ gegenüber seinen Opfern sprach Lustig mit Blick auf den Angeklagten in seinem Plädoyer.

Verteidiger Uwe Oehler wies darauf hin, dass es seinem Mandanten nach der Verurteilung im Januar trotz dessen eigener und den Bemühungen der Bewährungshilfe aufgrund von Warteliste und Pandemie nicht möglich gewesen sei, eine Therapie zur Behandlung einer sexuellen Störung zu beginnen und plädierte für eine zweijährige Bewährungsstrafe.

Mehr dazu lesen Sie am Freitag, 4. Dezember, in der „Pforzheimer Zeitung“ oder im E-Paper auf PZ-news.

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