Polizei hält alkoholisierten Fahrer an.
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Mit über zwei Promille unterwegs: Alkoholisierter macht Straßen in Höfen unsicher
  • pol

Höfen an der Enz. Polizeibeamte aus Neuenbürg haben einen 46 Jahre alten Mann am Sonntagabend aus dem Verkehr gezogen, teilte die Polizei mit.

Gegen 22 Uhr fiel der Seat-Fahrer den Polizisten aufgrund seiner unsicheren Fahrweise in der Wildbader Straße auf. Bei anschließender Kontrolle bemerkten die Beamten Alkoholgeruch. Ein Alkoholtest ergab einen Wert von rund zwei Promille und damit einhergehend eine absolute Fahruntüchtigkeit. Der 46-Jährige musste eine Blutprobe und seinen Führerschein abgeben. Zudem erwartet ihn eine Strafanzeige wegen Trunkenheit im Verkehr.

Allgemeine Hinweise Ihrer Polizei:

Ab 0,3 Promille kann von einer sogenannten "relativen Fahruntüchtigkeit" gesprochen werden. Kommen ab diesem Promillewert noch alkoholbedingte Fahrfehler oder ein dadurch verursachter Verkehrsunfall mit Personenschaden oder entsprechendem Sachschaden hinzu, hat die Fahrerin oder der Fahrer mit einer Strafanzeige und fahrerlaubnisrechtlichen Konsequenzen zu rechnen.

Ab 1,1 Promille wird bei Fahrern im öffentlichen Straßenverkehr von "absoluter Fahruntüchtigkeit" gesprochen. Die Folgen sind in der Regel eine Strafanzeige und die Entziehung der Fahrerlaubnis. Abhängig vom Blutalkoholspiegel werden Hör- und Sehfähigkeit beeinträchtigt, Koordinations- und Reaktionsvermögen lassen nach, Distanzen und Geschwindigkeiten werden falsch eingeschätzt. Menschen unter Alkoholeinfluss handeln weniger gefahrenbewusst und sind risikofreudiger.

Bereits bei einer Alkoholisierung von 1,5 Promille (absolute Fahruntüchtigkeit) steigt das Unfallrisiko um das 12-fache. (Quelle: https://www.gib-acht-im-verkehr.de/alkohol/).

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