Heimwerken außerhalb der eigenen vier Wände ist bislang kein triftiger Grund, Ausgangsbeschränkungen nicht einzuhalten. Symbolbild: Oliver Stratmann/dpa
Region
Ist das Arbeiten auf privater Baustelle nach 20 Uhr gerade erlaubt?

    Remchingen-Wilferdingen. Im Ländle gilt derzeit auch des Nachts eine Ausgangsbeschränkung. Ein Baustein im Versuch, die Infektionszahlen zu senken. Seit dem 12. Dezember ist der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung in der Zeit von 20 bis 5 Uhr nur aus triftigen Gründen erlaubt. Dazu zählen etwa Arbeit, Feuerwehreinsätze, Arztbesuche oder den Hund auszuführen. Kein Einzelfall ist indes sicherlich Jürgen Dennig, wenn es darum geht, nach Feierabend noch mal die Arbeitshandschuhe anzuziehen. Der Wilferdinger renoviert sein Elternhaus. Das tut er nicht beruflich, sondern in seiner Freizeit – nach Arbeitsende am Abend. Natürlich kann er vor 20 Uhr Schluss machen, um pünktlich zur Ausgangssperre zuhause zu sein. Allerdings fragt er sich auch: Wem schade ich, wenn ich alleine arbeite und auf dem kurzen Heimweg in der Regel niemanden treffe?

    Eine Frage, die sich gerade sicher auch andere

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