Ein Großaufgebot an Polizei- und Rettungskräften gab es Anfang März in Eutingen.
Meyer
Pforzheim
Vier Menschen bei Brandstiftung verletzt: Mutmaßlicher Täter in Haft
  • pol/sw

Pforzheim. Vier Menschen soll ein 29-Jähriger Anfang März bei einer Attacke mit brennbarer Flüssigkeit in Eutingen verletzt haben. Nun hat er sich der Polizei gestellt.

Wie die Polizei und die Staatsanwaltschaft am Montag in einer gemeinsamen Pressemitteilung mitteilten, hat sich der Gesuchte am Freitag freiwillig im Beisein seiner Rechtsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Pforzheim gestellt.

Am 8. März war es zu einer Brandlegung in einer Wohnung eines Mehrfamilienhauses im Eutinger Rennbachweg, bei der vier Personen verletzt wurden. Ein 29-jähriger Mann, so der Vater eines Opfers, sei mit einem Kanister in die Wohnung eingedrungen und habe dann überall Benzin verteilt, wobei er wohl absichtlich auch etwas über die Schuhe der 18-jährigen Tochter geleert habe. Dann soll der Deutsche die Flüssigkeit angezündet haben. Wie eine 22-jährige Mieterin gegenüber PZ-news ergänzte, habe der Täter, während sich drinnen die Flammen ausbreiten konnten, noch einige Zeit die Wohnungstür von außen zugehalten, bevor er dann geflohen sei.

Dem seither auf der Flucht befindlichen gesuchten 29-Jährigen wird vorgeworfen, die Wohnung in Brand gesetzt und hierbei den Tod der sich in der Wohnung Aufhaltenden zumindest billigend in Kauf genommen zu haben. Eine in der Wohnung befindliche junge Frau zog sich dabei schwere Verbrennungen an den Beinen zu, zwei weitere erlitten leichte Verbrennungen und eine weitere Person eine Rauchgasintoxikation.

Trotz sofort eingeleiteter Fahndungsmaßnahmen nach dem wohnsitzlosen Tatverdächtigen konnte dieser nicht ergriffen werden. In der Folge wurde über die Staatsanwaltschaft Pforzheim ein Haftbefehl gegen den Gesuchten beantragt. Nach seiner erfolgten Festnahme wurde er einem Haftrichter beim Amtsgericht Pforzheim vorgeführt. "Er zeigte sich teilgeständig", heißt es in der Pressemitteilung, "wobei der gegen in bestehende Haftbefehl in Vollzug gesetzt und er in eine Vollzugsanstalt verbracht wurde."

Welchen Teil des Tatvorwurfs er einräumt und welchen nicht, blieb am Montagnachmittag offen: Die Staatsanwaltschaft war zur Beantwortung dieser Frage nicht mehr zu erreichen.

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