Pforzheim
Zwei Jahre Haft wegen fahrlässiger Brandstiftung
  • OLaf Lorch-Gerstenmaier

PFORZHEIM. Wegen fahrlässiger Brandstiftung, Sachbeschädigung und Hausfriedensbruchs ist ein 35-jähriger Mann am Mittwoch von der Auswärtigen Großen Strafkammer des Landgerichts Karlsruhe in Pforzheim zu zwei Jahren Haft verurteilt worden.

Mit einbezogen wurde auch die Tatsache, dass Vincent P. (Name geändert) noch unter Bewährung stand, als er am 1. August vergangenen Jahre das Feuer im Keller eines Hauses am Strietweg verursachte.

Kein technischer Defekt

Zweifellos, so Hermann Meyer, Vorsitzender Richter in der Urteilsbegründung, sei es kein technischer Defekt gewesen. Der Brand sei von Menschenhand gelegt worden. Auch wenn vieles für Vorsatz spreche, sei dieser nicht zweifelsfrei zu beweisen. P. habe in Kenntnis der Unmenge von brennbarem Material im Keller und seines alkoholisierten Zustands (über ein Promille, wie sich später herausstellte) möglicherweise eine Zigarette auf einen Papierstapel geschnippt und sich dann schlafen gelegt.

Vorausgegangen war dem Brand, der einen Gesamtschaden von rund 80 000 Euro verursachte, eine Eifersuchtsszene, wie sie bei P. öfter vorkam. Der gelernte Maurer und Schreiner unterstellte seiner – mittlerweile geschiedenen – Frau ein Verhältnis mit einer Bekannten. Erst machte er den beiden Frauen vor einem Lokal eine Szene, später in der Wohnung der Bekannten in der Südstadt. Dann suchte P. noch eine Kneipe auf und begab sich nach Hause. Dort nahm das Unheil in den frühen Morgenstunden seinen Lauf.

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