Ein langjähriger Feuerwehrmann hat in Bad Wildbad in Suizidabsicht seine Wohnung selbst angezündet und dabei seine Vermieter in Gefahr gebracht. Dafür muss er jetzt für fünfeinhalb Jahre ins Gefängnis.

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Versuchter Mord durch Brandstiftung: Haft für Ex-Feuerwehrmann
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Bad Wildbad. Er hat Ende Juni 2013 seine Wohnung in Brand gesetzt und dabei nach Überzeugung der Richter den möglichen Tod seiner Vermieter in Kauf genommen. Nun muss ein 26-Jähriger aus Bad Wildbad wegen versuchten Mordes für fünfeinhalb Jahre ins Gefängnis.

Die Richter glaubten dem langjährigen Feuerwehrmann aus Bad Wildbad nicht, dass er die möglichen Folgen seiner Tat nicht abgesehen habe. Das Vermieter-Ehepaar war nach Überzeugung der Richter nur deshalb mit dem Leben davongekommen, weil die Beiden an jenem Abend nicht einschlafen konnten und so den Brandgeruch rechtzeitig bemerkten.

Dass er das Feuer in Bad Wildbad gelegt hatte, gab der 26-Jährige vor Gericht offen zu. Er habe nach mehreren Suizid-Versuchen seinem Leben endgültig ein Ende setzen wollen. Doch es sei ihm nur um seinen eigenen Tod gegangen, beteuerte er. Dass auch seine Vermieter durch das Feuer in Gefahr geraten könnten, habe er nicht bedacht. «Ich war zu diesem Zeitpunkt nur auf mich konzentriert.»

Doch die Rolle des psychisch kranken Mannes, der seine eigenen Taten nicht mehr unter Kontrolle gehabt hätte, nahmen die Richter ihm nicht ab. Zu planvoll sei der 26-Jährige dafür vorgegangen, sagte der Vorsitzende Richter Ralf Peters. Trotz 2,9 Promille Alkohol im Blut habe er erst mit einem Feuer gezündelt, dann noch einen Brandbeschleuniger dazu geholt. Als das Wohnzimmer brannte, habe er bei einer Zigarette den Flammen zugeschaut. Erst dann sei er nach nebenan in sein Schlafzimmer gegangen.

Als Feuerwehrmann sei ihm klar gewesen, dass ein solcher Zimmerbrand alle Menschen im Haus in Lebensgefahr bringe, betonte der Richter. Die Kammer sei überzeugt, dass der 26-Jährige den Tod seiner Vermieter gleichgültig in Kauf genommen habe, um seine Selbstmordpläne umzusetzen, hieß es in der Urteilsbegründung. Das sei als versuchter Mord aus Heimtücke zu werten - mit gemeingefährlichen Mitteln.

Der Bad Wildbader hatte bei der Vernehmung anlässlich des Brandes in seiner Wohnung auch noch gestanden, Mitte Juni 2013 in Enzklösterle einen weiteren Brand in einem leerstehenden Hotel, dem Hetschelhof, gelegt zu haben. Der Schaden damals: etwa 80.000 Euro. Schließlich gab er auch noch zu, im Mai 2013 an seinem damaligen Wohnort in Dornbirn/Österreich im Treppenhaus einer Appartementanlage insgesamt drei Brände gelegt zu haben, die aber nur zu geringem Sachschaden geführt haben sollen. Damals hatten Brandmelder relativ schnell den Rauch entdeckt.

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