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Baden-Württemberg
Verordnung: Bordelle und Laufhäuser in Baden-Württemberg können wieder öffnen

Stuttgart. Viele Bordelle und Laufhäuser in Baden-Württemberg können nach dem coronabedingten Verbot von Prostitution nun wohl wieder öffnen.

Die Landesregierung hat dafür die Coronaverordnung geändert. Sie sollte noch am Sonntag verkündet werden. Die wichtigsten Punkte daraus: Nur 1:1-Prostitution ist erlaubt. Das heißt kein Gruppensex, sondern eine Prostituierte und ein Freier dürfen in einem Raum Sex haben. Ferner ist ein Mund-Nasen-Schutz Pflicht und der Kunde muss seine Kontaktdaten hinterlassen. Die Coronaverordnung ist laut dem Sozialministerium aber nur bindend für Kommunen, die nicht per Allgemeinverfügung ein komplettes Prostitutionsverbot ausgesprochen hätten.

Daria Oniér, Stuttgarter Sprecherin des Bundesverbands sexuelle Dienstleistungen (BSD), ist froh. «Ganz große Klasse, dass wir wieder öffnen dürfen. Aber mal schauen wie die Umsetzung in Stuttgart wird.». Sieben Monate nicht arbeiten zu dürfen, sei ein Desaster gewesen. «Die meisten Sexarbeiterinnen wie ich arbeiten als selbstständige Unternehmerinnen. Dafür gab es drei Monate Soforthilfe. Aber ich bin auch gemeldet und habe eine Steuernummer», sagt die 42-Jährige, die seit acht Jahren unter anderem Tantra-Massagen und Sexualassistenz für Menschen mit Behinderungen anbietet. «Wer aber nicht gemeldet war, ist in die Illegalität abgerutscht. Preise wurden gedrückt, Hygienemaßnahmen gab es da auch nicht.»

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