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Baden-Württemberg
Sieben Jahre Haft für sexuellen Missbrauch eines Jugendlichen
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Tübingen (dpa/lsw) - Ein 23-jähriger Mann ist wegen sexuellen Missbrauchs eines Jugendlichen sowie der geplanten Entführung und Vergewaltigung eines Kindes zu sieben Jahren Haft verurteilt worden.

Das Urteil fällte das Landgericht Tübingen am Dienstag. Die Richter sahen Vorwürfe gegen den Beschuldigten in etlichen Einzelfällen als erwiesen an - darunter der Besitz und die Verbreitung kinder- und jugendpornografischer Fotos und Videos (Aktenzeichen: 3 KLs 47 Js 12788/16). Auf seinen Computern fanden Ermittler mehr als 23 000 entsprechende Pornobilder.

Der Beschuldigte hat nach Überzeugung des Gerichts im Internet nach Jungen gesucht und mindestens einen Jugendlichen mehrfach für Sex bezahlt hat, der in seiner Reutlinger Wohnung stattfand. Dies hat der Angeklagte in Teilen eingeräumt. Der Jugendliche hatte selbst seine Kontaktanzeige auf einem einschlägigen Portal für Kontakte von Männern zu Minderjährigen geschaltet.

Zudem geht das Gericht davon aus, dass die Pläne des Angeklagten, ein Kind in einem Kleintransporter zu entführen und zu vergewaltigen, entgegen seiner Aussage durchaus ernst gemeint waren. Der Angeklagte habe auch nicht ausgeschlossen, das Kind anschließend zu töten. Die Richter werteten dies als Verbrechensverabredung zu schwerem sexuellen Missbrauch von Kindern mit geplantem Verdeckungsmord, wofür alleine schon drei Jahre Mindeststrafe vorgesehen seien.

Der Richter bescheinigte dem Angeklagten eine «extrem hohe kriminelle Energie» und einen manipulativen Charakter. Strafmildernd sah das Gericht das Teilgeständnis des Angeklagten an und seine Reue. Außerdem müsse berücksichtigt werden, dass er nach eigenen Angaben als Kind selbst missbraucht wurde. Ein Gutachter hatte laut Gericht eine pädosexuelle Ausrichtung festgestellt. Die Sicherungsverwahrung nach der Haft bleibt vorbehalten. Das Gericht will dem 23-Jährigen die Chance zu einer Therapie geben.

In einigen Anklagepunkten wegen Missbrauchs von Jugendlichen wurde der Angeklagte freigesprochen, weil das Gericht ihm diese Vorwürfe nicht mit Sicherheit nachweisen konnte. Die Jugendlichen, die vom Angeklagten vermutlich Geld für Sex bekommen hätten und im Prozess befragt wurden, schwiegen dem Richter zufolge. Es gebe offenbar in der Szene ein Schweigegelübde, das für Freier ebenso wie für die jugendlichen Prostituierten gelte. «Man könnte fast sagen, wie bei der Mafia», so der Richter. 

Vor der Urteilsverkündung beklagte er, dass Kindern und Jugendlichen im Netz auf offen zugänglichen Plattformen die Möglichkeit gegeben werde, sexuelle Dienst gegen Taschengeld anzubieten. «Da frage ich mich schon: Wo ist da die Politik? Wo ist da der Jugendschutz?»

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