Schließung wegen Corona: Müssen Fitnessstudios Beiträge zurückzahlen?
Fitnessstudios dürfen Verträge nicht einfach einseitig verlängern. Die Corona-Zwangspause ist kein Grund, die ausgefallenen Zeiten an das Ende der eigentlichen Laufzeit zu hängen. Dies entschied das Landgericht Osnabrück, wie das Rechtsportal des Deutschen Anwaltvereins mitteilt. Die in der Zeit der Schließung eingezogenen Beiträge müssten zurückgezahlt werden. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, die Revision ist zugelassen.
Der Fall: Der Kläger hatte bei einem Fitnessstudio einen Vertrag über 24 Monate. Wegen der
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