Sitzverschiebungen auf einer Auswertung des Landratsamts nach der Kommunalwahl 2014. Der Rechtsstreit um das Ergebnis der Neuenbürger Wahl des neuen Gemeinderats hätte leicht noch einmal zu einem Nachspiel führen können. Foto: Seibel, Archiv
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Richter spricht von Fehler bei Gemeinderatswahl in Neuenbürg
  • Alexander Heilemann

An Neuenbürgs Gemeinderatswahl ist zwar nicht mehr zu rütteln, aber laut Verwaltungsgericht hätte das im Ernstfall aber anders aussehen können. Eine Beeinflussung der Gemeinderatswahl 2014 hatte der damalige CDU-Stadtrat Karl-Eugen Jetter Neuenbürgs Bürgermeister Horst Martin vorgeworfen und die Wahl angefochten. Als er vor rund einem Jahr in das Gremium nachrücken konnte, zog Jetter, der sein Mandat mittlerweile wieder niederlegte, die Klage zurück. Ohne diesen Schritt hätten die Neuenbürger wohl noch einmal an die Urnen gehen müssen.

Das legt ein Beschluss des Vorsitzenden Richters am Verwaltungsgericht Karlsruhe, Henning Jaeckel-Leight, nahe, der Monate nach dem Rückzug der Klage noch festlegen musste, wer die Kosten des Verfahrens zu tragen hat. Für den Richter ist das eindeutig das Land Baden-Württemberg, in dem Rechtsstreit vertreten durch das Landratsamt Enzkreis. Jaeckel-Leights Begründung: Hätte Jetter die Klage nicht zurückgezogen, hätte seine Wahlanfechtung „voraussichtlich Erfolg gehabt“.

Vor allem einer, der von dem früheren Stadtrat gerügten Wahlfehler, treffe zu, so der Richter. Nach einer emotionalen Haushaltsdebatte hatte Bürgermeister Horst Martin im Amtsblatt, direkt an die Bürger gerichtet, seine Sicht der Debatte und der Stellungnahme der Fraktionen geäußert. Jetter, der am Mittwoch nicht für eine Stellungnahme zu erreichen war, hatte sich darin als Haushaltsredner der CDU so herabgewürdigt gesehen, dass er seine Wiederwahlchancen beschädigt glaubte.

Horst Martin will die Begründung „eines Richters einer gerichtlichen Instanz“ nicht weiter kommentieren. Für die Arbeit des neuen Gemeinderats hat der Beschluss keine Folgen.

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