Coronavirus - 2G-Regeln
Ein Schild an einem Café verweist auf die geltende 2G-Regel für den Besuch. Im Tagesverlauf beraten die Regierungschefinnen und -chefs der Länder im Rahmen der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) mit Kanzler Scholz (SPD) über weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie und insbesondere der Virus-Variante Omikron.
Jan Woitas
Politik
Quarantäne, Isolation und 2G-plus in der Gastronomie: Die neuen Corona-Regeln auf einen Blick
  • Petra Joos

Berlin. Relativ zügig haben sich am Freitag Bund und Länder bei ihrem Treffen über angepasste Corona-Regeln geeinigt, um der Ausbreitung der ansteckenden Omikron-Variante zu begegnen. Die neuen Beschlüsse im Überblick:

■ Gastronomie

Unabhängig von den Infektionszahlen soll künftig überall auch in der Gastronomie eine 2G-plus-Regel gelten. Geimpfte und Genesene müssen dann zusätzlich einen tagesaktuellen negativen Corona-Test oder eine Auffrischungsimpfung vorweisen.

■ Quarantäne

Die Isolationszeiten werden verkürzt: Wer sich infiziert, muss künftig mindestens sieben Tage (mit Freitestung) oder zehn Tage (ohne Testung) in Quarantäne. Kontaktpersonen werden künftig ausgenommen, wenn sie eine Auffrischungsimpfung haben oder frisch doppelt geimpft sind. Auch, wer genesen und ein Mal frisch geimpft oder frisch genesen ist, profitiert von der neuen Regel. Als „frisch“ gilt ein Zeitraum von bis zu drei Monaten. An Schulen und Kitas gilt: Kontaktpersonen dürfen bereits nach fünf Tagen aus der Quarantäne, wenn sie einen negativen PCR- oder Antigentest vorweisen können.

■ Kontakte

Bund und Länder bekräftigten die geltenden Kontaktbeschränkungen, verschärften diese aber nicht. So bleibt es etwa dabei, dass private Zusammenkünfte von Geimpften und Genesenen mit maximal zehn Personen erlaubt sind.

■ Was gilt in

Baden-Württemberg ab wann?

Hier ändert sich durch die neuen Beschlüsse nicht viel, da etwa in der Gastronomie oder in Fitnessclubs bereits eine Testpflicht für ungeboosterte Geimpfte und Genesene besteht. „Deshalb werden wir im Sinne des MPK-Beschlusses die in Alarmstufe II gültigen Regeln bis auf Weiteres kommende Woche im Kabinett verlängern“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann am Abend. Allerdings sank im Land die Zahl der Covid-19-Intensivpatienten laut Landesgesundheitsamt mit 441 erstmals seit langem wieder unter den Alarmstufen-II-Grenzwert von 450. Und auch die Hospitalisierungsinzidenz lag mit 2,7 deutlich unter dem für die Alarmstufen-Wert von 6,0. Sollten beide Zahlen an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter den Grenzwerten bleiben, wären Lockerungen möglich. Ob dies wirklich so kommt, war am Freitag aber offen.

■ Reaktionen

„Die verschärften Zugangshürden sind ein weiteres Pfund für die ohnehin schwer gebeutelte Branche“, bilanziert Martin Keppler, Hauptgeschäftsführer der IHK Nordschwarzwald. Die verschärfte Testpflicht für viele bereits immunisierte Kunden bedeute de facto einen Lockdown für weite Teile des Gastgewerbes. Er fordert rasch finanzielle Unterstützung.

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