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Remchingen-Nöttingen. Das Sportgericht hat entschieden, dass die Wertung des Oberliga-Spiels FSV 08 Bietigheim-Bissingen gegen den FC Nöttingen vom 8. Oktober bestehen bleibt.
Der FSV hatte in der 88. Spielminute kurzzeitig mit zwölf Spielern agiert, weswegen Nöttingen gegen die Wertung der 1:2-Niederlage Protest eingelegt hatte. "Das Urteil des Sportgerichtes überrascht den FCN nicht", so FCN-Vorstand Dirk Steidl. Die Nöttinger wollen nun in Berufung gehen.
Gegner mit zwölf Spielern: Nöttingen legt Einspruch gegen Pleite ein
"Es war bereits im Vorfeld der Entscheidung klar, dass es letzten Endes zu einer Berufungsverhandlung kommen wird. Irritierend ist eigentlich nur, dass die klar benachteiligte Mannschaft nun auch noch Gebühren in Höhe von 135 Euro bezahlen muss. Wir werden das Verfahren nun in professionelle Hände geben und es in einer Berufungsverhandlung überprüfen lassen", so Steidl weiter.