Polizei überwacht Tanzverbot an Karfreitag.

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Pforzheim
Polizei überwacht Tanzverbot an Karfreitag

Pforzheim. In der Nacht von Gründonnerstag auf Karfreitag ist das nach dem Feiertagsgesetz bestehende Tanzverbot von der Polizei überwacht worden. Die Diskotheken in der Innenstadt wurden stichprobenhaft von Beamten des Polizeireviers Pforzheim-Nord und Süd überprüft. Hierbei konnten erfreulicherweise keine Verstöße festgestellt werden.

Die Diskotheken hatten entweder geschlossen, die Tanzfläche abgesperrt oder ließen nur leise Musik laufen. Nach dem Feiertagsgesetz Baden-Württemberg sind öffentliche

Tanzveranstaltungen unter anderem am Gründonnerstag, Karfreitag und Ostersamstag während des ganzen Tages verboten. Verstöße gegen dieses Gesetz werden als Ordnungswidrigkeit geahndet und können eine Geldbuße von bis zu 1500,- Euro zur Folge haben.

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