Die Polizei fährt wie hier auf dem Pforzheimer Leopoldplatz verstärkt Streife und kontrolliert die Einhaltung des Kontaktverbots. Foto: Moritz
Pforzheim
Neue Polizeiaufgaben dank Coronavirus: Ordnungshüter sehen neue Regeln zur Kontaktsperre weitgehend eingehalten
  • Marek Klimanski

Pforzheim. Am ersten Tag der Kontaktsperre hat sich fast jeder daran gehalten. „Wir haben die Präsenz erhöht, und am Wochenende hatten wir Unterstützung von der Bereitschaftspolizei“, sagt Polizeisprecher Dirk Wagner. „Unser Streifendienst und die Posten sind angehalten, verstärkt hinzuschauen.“ Das gelte für alle Orte im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Pforzheim gleichermaßen. Aber es gebe Schwerpunkte. Vor allem an bekannten Treffpunkten junger Leute, wie Bolzplätzen, Spielplätzen und Skater-Anlagen.

Auch der städtische Ordnungsdienst sei unterwegs und habe bereits seit dem Wochenende, als die ersten Ausgangsbeschränkungen im Zuge der Corona-Krise griffen, mit einigen Zweier-Teams patrouilliert, berichtet Rathaus-Pressesprecher Michael Strohmayer. Und gleichlautend ziehen Polizei wie Stadt an diesem sonnigen, aber kalten Montag das Fazit: Die Bevölkerung hält sich mit großer Disziplin an die am Sonntag verschärften Regeln, die ihnen nur noch Spaziergänge – auch eine Autofahrt dorthin – und andere Aktivitäten im Freien alleine, zu zweit oder im Kreis von Haushaltsangehörigen erlauben. Das alles gilt auch für Kinder: draußen mit einem Freund, in Wohnungen dürfen maximal vier zu Besuch kommen.

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Am vergangenen Freitag, bei schönem Wetter, habe es unmittelbar nach Verkündung der ersten Beschränkung noch Gruppen gegeben, die man auf die Regeln hinweisen musste, berichtet Wagner. Sie seien aber verständig gewesen, Probleme habe niemand bereitet. Vom Freitag stammen auch noch Beobachtungen an einem Kiosk an der Güterstraße, wo junge Männer zusammen Bier getrunken, geraucht und an einem Tisch gespielt hätten. Ein unmögliches Verhalten, ärgert sich ein Anwohner.

15 Leute sind kein Zufall

Und eines, das mittlerweile schwerwiegende Folgen haben kann. Vor allem, wenn es als vorsätzlich eingestuft wird. „Bei einer Gruppengröße von 15 Leuten gehen wir nicht mehr davon aus, dass man sich zufällig getroffen hat“, sagt Polizeisprecher Wagner. Handle es sich aber um eine geplante Verabredung, dann sei dies nach dem Infektionsschutzgesetz keine Ordnungswidrigkeit, sondern bereits eine Straftat. Die zu verfolgen, mit einer saftigen Geldstrafe von bis zu 25 000 Euro oder auch Haft, sei dann Aufgabe der Staatsanwaltschaft.

Beim zufälligen Zusammentreffen kleinerer Gruppen liege eine Ordnungswidrigkeit vor. Hier habe die Polizei einen Ermessensspielraum. Wenn sich die Ertappten einsichtig zeigen, könnten die Beamten davon absehen, die Personalien aufzunehmen. Das diene auch dem Eigenschutz der Polizisten vor einer Ansteckung – auch die Polizei hat Erkrankte zu beklagen, bestätigt Wagner, aber nicht in einem Ausmaß, dass die Einsatzfähigkeit in Gefahr sei.

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