Coronavirus - 2G+-Regel
Auf die Gastronomen, Liftbetreiber und Kartenverkäufer im Zoo kommt ein hartes Wochenende zu: Es gelten neue und deutlich schärfere Corona-Regeln. Weil die aber erst am späten Vortag veröffentlicht wurden, dürften die Details etlichen Menschen nicht bekannt sein.
Marijan Murat/dpa
Baden-Württemberg
Neue Corona-Regeln treten in Baden-Württemberg in Kraft - Testpflicht in Gastro und Zoos
  • dpa/pz/pm

Stuttgart/Pforzheim/Enzkreis/Kreis Calw. Menschen in Baden-Württemberg müssen sich wegen der anhaltenden Corona-Lage von diesem Samstag an auf mehr Kontrollen, Tests, deutliche Einschränkungen und auch auf Verbote einstellen. Nach der erst am späten Vorabend veröffentlichten neuen Verordnung schränken die neuen Regeln nicht nur das Leben von ungeimpften Menschen weiter ein, auch der Alltag von etlichen Geimpften und Genesenen im Südwesten ist so stark betroffen wie bislang in kaum einem anderen Bundesland. Allerdings sind die neuen Maßnahmen für Menschen mit einer Auffrischungsimpfung entschärft worden. So entfällt für sie unter anderem die Testpflicht an vielen Orten.

Das Land ruft die Polizei auf, Verstöße zunächst nicht zu ahnden. «Wir wissen, dass die neue Verordnung sehr kurzfristig kommt», sagte der Amtschef des Sozial- und Gesundheitsministeriums, Uwe Lahl. «Das ist eine riesige Herausforderung, etwa für Veranstalterinnen und Gastronomen.» Das sollten die Polizisten der Städte und Gemeinden berücksichtigen, die für die Kontrolle der Corona-Verordnung zuständig sind. Lahl kündigte Sanktionen «von Ende nächster Woche an» an.

2G plus in der Gastronomie – ist das gerechtfertigt?
Ja
36%
Nein
64%
Teilnehmer: 14426

Die Ordnungsämter kommen bei den Corona-Kontrollen in vielen Kommunen im Südwesten bereits jetzt an ihre Grenzen. Es fehle an Kapazitäten für die zusätzlichen Aufgaben, sagte Christopher Heck vom Gemeindetag. «Man kommt an die Grenzen der Durchführbarkeit.» Außerdem würden die kommunalen Beamten als Kontrolleure nicht so stark akzeptiert wie die Polizei. Auch Sebastian Ritter vom Städtetag Baden-Württemberg sagt: «Menschen in Uniform haben eine ganz andere Wirkung auf Bürgerinnen und Bürger.»

Nach den neuen Corona-Regeln muss künftig für den Restaurant- und den Zoobesuch, für das Fitnessstudio, den Skilift und vieles mehr ein negativer Corona-Test vorgewiesen werden, auch wenn die Gäste geimpft oder genesen, aber noch nicht «geboostert» sind. Außerdem werden Großveranstaltungen angesichts der sich zuspitzenden Corona-Krise in Baden-Württemberg untersagt, die wenigen noch geöffneten Weihnachtsmärkte verboten und Clubs sowie Diskotheken geschlossen. Für den Einzelhandel gilt landesweit eine 2G-Regelung (nur Geimpfte und Genesene).

Bereits am Samstag werden die Fußball-Bundesligisten zudem vor weitgehend leeren Rängen spielen. Die «Geisterspiele» sind in den baden-württembergischen Stadien zurück. Denn nach der neuen Verordnung sollen Veranstaltungen jeglicher Art künftig nur noch maximal 50 Prozent der möglichen Besucher zulassen dürfen. Für sämtliche Veranstaltungen wie Fußballspiele oder Kultur- und Freizeitveranstaltungen gilt künftig eine «harte Obergrenze» von 750 Personen.

Mit seinen scharfen Vorgaben geht das Land deutlich über die Beschlüsse von Bund und Ländern hinaus. Es sei wichtig, die vierte Welle zu stoppen, sagte der baden-württembergische Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) über die neue Verordnung. Allein am Freitag starben weitere 60 Menschen im Zusammenhang mit dem Coronavirus, wie aus dem Tagesbericht des Landesgesundheitsamtes hervorgeht, weitere mehr als 11.100 Menschen wurden als neue Corona-Fälle gemeldet. In 29 der 44 baden-württembergischen Stadt- und Landkreise lag die Zahl der Infektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche bei mehr als 500.

Die neuen Regelungen in der Alarmstufe II im Einzelnen

  • Untersagung von Weihnachtsmärkten, Stadt- und Volksfesten.
  • Bei Veranstaltungen, wie Theater-, Opern- und Konzertaufführungen, Filmvorführungen, Stadtführungen und Informations-, Betriebs-, Vereins- sowie Sportveranstaltungen, sind nur noch 50 Prozent der Auslastung erlaubt. Jedoch sind nicht mehr als 750 Zuschauerinnen und Zuschauer zugelassen.
  • Diskotheken und Clubs und Einrichtungen, die clubähnlich betrieben werden, müssen schließen.
  • Für Kultur- und Freizeiteinrichtungen wie Galerien, Museen, Gedenkstätten, Archive, Bibliotheken, Messen, Ausstellungen und Kongresse, Sportstätten, Bäder und Badeseen mit kontrolliertem Zugang, Saunen und ähnlichen Einrichtungen, Fluss- und Seenschifffahrt im Ausflugsverkehr, touristischen Bus-, Bahn- und Seilbahnverkehren, Ski- und Sessellifte, Freizeitparks, zoologischen und botanischen Gärten, Hochseilgärten und ähnlichen Einrichtungen gilt 2G+. In Bibliotheken und Archiven können Medien ohne Einschränkung abgeholt und zurückgebracht werden.
  • Im Einzelhandel, der nicht der Grundversorgung dient, gilt generell 2G. Eine Liste des zur Grundversorgung zählenden Einzelhandels finden Sie in der Übersicht des Landes Baden-Württemberg.
  • In der Gastronomie gilt 2G+. Das gilt auch für die Hotelgastronomie und externe Besucherinnen und Besucher von Mensen, Cafeterien und Kantinen. Der Außer-Haus-Verkauf ist weiterhin uneingeschränkt möglich.
  • Alkoholverkaufs- und Konsumverbot an Verkehrs- und Begegnungsflächen in Innenstädten und sonstigen öffentlichen Plätzen, auf denen sich viele Menschen nicht nur vorübergehend aufhalten. Die genauen Orte werden von den Städten und Gemeinden festgelegt. An diesen Plätzen darf auch kein Feuerwerk gezündet werden.

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