Viele hatten sich bereits in den vergangenen Wochen über die ersten Lockerungen gefreut und rasch ihre Lieblingsläden in Pforzheim aufgesucht – mit Abstandsregelungen natürlich.
Meyer
Region
Neue Corona-Lockerungen vom Land beschlossen: Das bedeuten sie für Pforzheim und die Region
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Pforzheim. Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben sich mit der Bundeskanzlerin auf das weitere Vorgehen zur Eindämmung der Covid-19- Epidemie geeinigt. Auf dieser Grundlage regelt in Baden- Württemberg eine neue Rechtsverordnung die Vorschriften zur Kontaktbeschränkung und zur Frage, welche Einrichtungen, Geschäfte und Gastronomiebetriebe geschlossen bleiben bzw. geöffnet werden könen. Diese Regelungen gelten in großen Teilen zunächst bis einschließlich 5. Juni.

Und das sind die wesentlichen Neuerungen:

Die Kontaktbeschränkungen werden angepasst. Ab 11. Mai darf man auch mit den Personen eines weiteren Hausstands – also einer anderen Familie oder Wohngemeinschaft – nach draußen gehen. Zu anderen Personen im öffentlichen Raum muss allerdings, wo immer möglich, weiterhin ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden. Geschwister werden von der Fünf-Personen-Grenze bei Ansammlungen in privaten Räumen ausgenommen. Im Bildungsbereich wird der eingeschränkte Betrieb an Musikschulen und Jugendkunstschulen gestattet.

Mehrere Änderungen gibt es im Bereich „Freizeit, Sport und Vergnügen“:

Spielhallen und ähnliches dürfen wieder öffnen. Gastronomische Angebote sind dort nicht erlaubt. Freiluft-Sportanlagen für Sportaktivitäten ohne Körperkontakt dürfen unter Auflagen wieder den Betrieb aufnehmen, etwa Tennis, Golf, Bogenschießen etc. Freiluft-Sport mit Tieren ist wieder möglich, zum Beispiel Reitanlagen und Hundeschulen. Im Bereich Verkehr dürfen Fahrschulen wieder öffnen und Sportboothäfen den Betrieb aufnehmen. Auch Luftsport ist wieder möglich.

Körpernahe Dienstleistungen mit vergleichbaren Hygienebedingungen wie Friseure können wieder angeboten werden - also Massagestudios, Kosmetikstudios, Nagelstudios, Tattoo-Studios, Piercingstudios. Dazu gibt es eine eigene Verordnung, die bislang noch nicht veröffentlicht wurde.

Weiterhin werden die Einschränkungen gelockert, die derzeit für Pendler aus dem Ausland gelten. Momentan ist es diesen nicht gestattet, ihren Arbeitsweg zu unterbrechen, um Einkäufe zu erledigen. Diese Einschränkung soll mit Ablauf des 10. Mai 2020 durch eine Änderung der Corona-Verordnung Quarantäne/Einreise entfallen.

Es gilt weiterhin die Maskenpflicht

Zum Schutz anderer Personen im öffentlichen Personenverkehr, an Bahn- und Bussteigen und beim Einkaufen ist eine nicht- medizinische Alltagsmaske oder eine vergleichbare Mund- Nasen- Bedeckung zu tragen. Dies gilt für Personen ab 6 Jahren. Neu ist, dass die Pflicht jetzt grundsätzlich im Personenverkehr gilt und nicht mehr nur im Personennahverkehr, also auch in Langstreckenzügen der Deutschen Bahn und ebenso in Flughafengebäuden.

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