Pforzheim
Mit Müllsack auf Diebestour durch Pforzheimer Kaufhäuser

Pforzheim. Gelohnt hat sich die Diebestour, die ein 30 Jahre alter Slowake am Abend des 10. Oktober letzten Jahres durch zwei Pforzheimer Kaufhäuser unternommen hat, nicht. Ganz im Gegenteil: Als Vaclav P. (Name geändert) in der Parfüm-Abteilung gerade mehrere Flakons in seinem blauen Müllsack verstaute, griff der Kaufhausdetektiv zu.

Vielleicht nicht ganz so mutig und beherzt wie er das als Zeuge vor der Auswärtigen Großen Strafkammer schilderte. Und auch der Vorwurf, dass Vaclav P. ihn mit seinem Messer bedroht habe, bestätigte sich am Ende nicht. Mehrere Zeugen sahen kein Messer in der Hand von Vaclav P., wohl aber eines auf dem Boden des Kaufhauses und selbiges war zusammengeklappt. Und letztlich mussten dem Detektiv auch noch zwei Jugendliche helfen, den sich wehrenden Vaclav P. auf dem Boden zu behalten, bis die Polizei eintraf.

Die Diebestour des jungen Mannes, der kurz zuvor aus der Haft in der Slowakei entlassen worden war und erst wenige Tage in Pforzheim weilte, endete jedenfalls im Gefängnis. In Untersuchungshaft war er bis zu seiner Verhandlung. Und nach seiner Verurteilung stehen ihm nun noch einige weitere Monate im Gefängnis bevor.

Auf der Sonnenseite des Lebens hat Vaclav P. in seinem jungen Leben wohl bisher eher weniger gestanden. Sehr früh muss er in seiner Heimat auf die schiefe Bahn geraten sein. Einen Beruf hat der Angeklagte nie gelernt, er ist heroinabhängig und hat – meist wegen Drogendelikten und Diebstählen – insgesamt fast sechs Jahre in Gefängnissen verbracht.

Bei seiner – wohl sehr spontan geplanten – Diebestour in Pforzheim muss Vaclav P. vollgepumpt mit Tabletten gewesen sein. In seinem Müllsack fanden sich neben mehreren Parfüm-Flakons auch Kleidungsstücke und zwei edle Kugelschreiber. Insgesamt hatte die Diebesbeute einen Wert von 1000 Euro. Durch die Rangelei mit dem Detektiv entstand darüber hinaus noch geringer Sachschaden.

Staatsanwältin Friederike Bauer ließ in ihrem Plädoyer den Vorwurf der schweren räuberischen Erpressung fallen und forderte wegen Diebstahls mit Waffen eine Haftstrafe von drei Jahren für Vaclav P. Dessen Anwalt Stefan Rothenstein plädierte diesbezüglich auf einen minderschweren Fall, forderte eine Strafe von 8 Monaten und regte an diese zur Bewährung auszusetzen.

Am Ende wurde Vaclav P. wegen Diebstahls mit Waffen zu einem Jahr und 10 Monaten verurteilt. Eine Bewährung sei nicht möglich, so der Vorsitzende Richter Hermann Meyer in seiner Urteilsbegründung, da eine positive Prognose fehle.

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