Baden-Württemberg
Mann nach Mord an Kind zu lebenslanger Haft verurteilt
  • dpa

Ein 40 Jahre alter Mann aus Baden ist am Donnerstag wegen Mordes an seiner eineinhalb Jahre alten Tochter zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Außerdem wurde er wegen Mordversuches an seiner Frau und wegen falschen Verdächtigungen belangt. Der Mann hatte die Tat bis zuletzt seiner Ehefrau angelastet.

Die Indizien seien jedoch eindeutig, entschied das Landgericht Baden-Baden. Die Ansicht der Verteidiger, der Täter habe in einem psychischen Ausnahmezustand gehandelt, sei auszuschließen.

Der Mann hatte im Mai auf seine schlafende Ehefrau eingestochen, die sich nach einem Streit ins Bett gelegt hatte. Die Frau konnte sich schwer verletzt ins Treppenhaus der gemeinsamen Wohnung in Lichtenau (Kreis Rastatt) retten. Der Täter schloss hinter ihr ab, tötete das gemeinsame Kind mit mehreren Messerstichen und schleuderte es schließlich so fest auf den Boden, dass es einen Schädelbruch erlitt. Danach, so die Darstellung des Gerichts, öffnete er die Tür und sagte seiner Frau: «Ich habe Pia umgebracht.»

Wegen der Grausamkeit, mit der die Taten verübt wurden, sprachen die Richter von einer besonderen Schwere der Schuld. Als Motiv nannten sie Eifersucht und verletzte Ehre. Auslöser sei die Weigerung der Frau gewesen, mit ihrem Mann zu schlafen. Eine Amnesie wurde von einem psychologischen Gutachten ausgeschlossen. Vielmehr müsse davon ausgegangen werden, dass der Täter in voller Absicht gehandelt habe. Der Verurteilte nahm das Urteil regungslos entgegen.

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