Die Zahl der Prostituierten in Baden-Württemberg wird auf 26.000 geschätzt.

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Baden-Württemberg
Landesregelung für neues Gesetz zur Prostitution kommt
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Stuttgart. Die Landesregelung für das neue Prostituiertenschutzgesetz soll in Baden-Württemberg zum 1. November in Kraft treten. Die grün-schwarze Landesregierung bringt das Gesetz an diesem Donnerstag (12.10.) in den Landtag ein.

Verabschiedet werden soll es in diesem Herbst, wie ein Sprecher des Sozialministeriums auf Anfrage in Stuttgart mitteilte. Das Gesetz regelt die Ausführung eines Bundesgesetzes, das bereits seit Juli 2017 gilt. Es sieht unter anderem eine persönliche Anmeldepflicht für Sexarbeiterinnen vor, ihre Registrierung inklusive eines entsprechenden Ausweises, und es verpflichtet sie zu regelmäßiger gesundheitlicher Beratung.

Für die Zwischenzeit, bis das Gesetz in Baden-Württemberg durch den Landtag ist, hat vorübergehend das Land diese Aufgaben in Eigenregie übernommen. Später sind dann dafür die Kommunen zuständig. Dafür stellt das Land insgesamt 3,83 Millionen Euro in 2018, 2,99 Millionen Euro in 2019 und 3 Millionen Euro im Jahr 2020 bereit. Dabei handelt es sich um Personalausgaben und Sachmittel für die Kommunen.

Bundesweit gibt es nach Schätzungen rund 200.000 Prostituierte - in Baden-Württemberg sollen es etwa 26.000 sein. Mit dem neuen Gesetz sollen die Frauen vor Menschenhandel, Gewalt, Ausbeutung und Zuhälterei geschützt werden. Kritiker meinen hingegen, das Gesetz gängele, bevormunde und kriminalisiere Sexarbeiterinnen.

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