Die Aufräumarbeiten nach dem Hochwasser schlugen sich beim Wasserverbrauch nieder. Die Gemeinde übernimmt einen Teil der Kosten. Faulhaber
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Königsbach-Stein: Teilerlass von Gebühren für Hochwasser-Betroffene
  • Ulrike Faulhaber

Das Starkregenereignis am Abend des 7. Juni im Ortsteil Stein ist uns allen noch in Erinnerung, die vielen Zeichen der Solidarität aber auch“, unterstrich Bürgermeister Heiko Genthner bei der jüngsten öffentlichen Gemeinderatssitzung im Steiner Bürgersaal. „Um unseren Bürgern auch in diesem Bereich ein Zeichen der Solidarität zu zeigen, sollte als Einzelfallentscheidung ein Teilerlass der Wasser- und Abwassergebühren erfolgen“, so der Schultes.

Möglichst unbürokratisch solle das geschehen. Und das sieht auch der Gemeinderat so. Einstimmig entschied das Gremium, dass die Betroffenen auf Antrag einen Erlass der entstandenen Mehraufwendungen für Wasser- und Abwassergebühren in Höhe von fünf Kubikmetern je Haushalt erhalten. Sofern eine höhere Mehr-Entnahme als fünf Kubikmeter gegenüber dem Durchschnitt der Vorjahre nachvollziehbar belegt werden kann, erfolgt auf Antrag eine Gutschrift in Höhe von maximal zehn Kubikmetern je Haushalt. Anträge, die es auch in den Bürgerbüros der Gemeinde gibt, müssen bis spätestens 31. Dezember 2016 gestellt werden. Sofern Mieter betroffen sind, deren Wasser- und Abwassergebühren vom Vermieter abgerechnet werden, erfolgt die Gutschrift durch Überweisung des entsprechenden Betrages direkt an die Mieter. Bei fünf Kubikmetern beträgt der Geldwert der Gutschriften für Wasser- und Schmutzwassergebühren insgesamt 20 Euro, bei zehn Kubikmetern 40 Euro.

Mehr Zeit für Koordination

Ebenfalls einstimmig folgte der Gemeinderat dem ausführlich begründeten Antrag der Koordinatorin für frühkindliche Bildung und Erziehung, Ute Dreier, die Stelle der Leiterin der fünfgruppigen evangelischen Kita Storchennest in Stein zu 90 Prozent vom Gruppendienst freizustellen. Das sind 23 Prozent mehr als bisher. In der aktuellen Situation würde das bedeuten, dass diese zusätzlichen neun Stunden auf zwei bereits vorhandene Teilzeitstellen aufgeteilt werden und zu einer Aufstockung der Stundendeputate der pädagogischen Fachkräfte führen. Die dadurch bedingte Erhöhung des Betriebskostenzuschusses müsse bei der Haushaltsplanung 2017 berücksichtigt werden.

Bei Umsatzsteuer abwarten

Einig war sich das Ratsgremium auch darüber, die Verwaltung zu beauftragen, für die Gemeinde, sowie die Jagdgenossenschaft Königsbach-Stein die Anwendung des Paragrafen 2b UStG durch Optionserklärung gegenüber dem Finanzamt Pforzheim auf den 1. Januar 2021 hinauszuschieben. Wie Gemeindekämmerer Manfred Schleicher erläuterte, erweise sich die Tatsache als problematisch, dass in der gesetzlichen Neuregelung eine ganze Reihe von unbestimmten Begrifflichkeiten verwendet werden, die weder im Gesetz selbst, noch in der Gesetzesbegründung hinreichend deutlich erläutert werden. „Noch ist nicht klar, welche Bereiche der Gemeinde durch das neue Gesetz umsatzsteuerpflichtig werden.“

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