Der Hauptsitz der Klingel-Gruppe an der Pforzheimer Sachsenstraße.
Wirtschaft
Klingel übernimmt Schneider-Versand
  • Lothar H. Neff

Pforzheim. Erst vor wenigen Wochen hat die Klingel-Gruppe ihr neues Logistikzentrum im Pforzheimer Altgefäll offiziell in Betrieb genommen. Jetzt expandiert das Versandunternehmen im hohen Norden. Die Klingel-Gesellschaft K-Mail Order GmbH & Co. KG erwirbt wesentliche Vermögenswerte der creatrade-Gruppe, zu der auch der Schneider Werbeartikel-Versand in Wedel bei Hamburg gehört

Man habe mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter der Schneider Versand GmbH sowie der Muttergesellschaft creatrade Holding GmbH, Oliver Dankert von der Sozietät Görg, einen Kaufvertrag abgeschlossen. Die insgesamt 700 Mitarbeiter wurden zuvor über die Übernahme informiert. Über den Kaufpreis wurde Stillschweigen vereinbart. Dem Erwerb muss das Bundeskartellamt noch zustimmen. Die Klingel-Gruppe wird voraussichtlich rund 500 Mitarbeiter der gesamten creatrade-Gruppe weiterbeschäftigen, etwa 200 Beschäftigte können für bis zu acht Monate in eine Transfergesellschaft wechseln, die diese Arbeitnehmer weiterqualifizieren und vermitteln soll. Das Kerngeschäft des Schneider Versands am Standort Wedel soll eigenständig weiter am Markt bleiben, heißt es.

Als strategischer Investor übernehme die Klingel-Gruppe auch die creatrade-Tochtergesellschaften mit den Marken Conleys, Impressionen sowie MiaVilla, die nicht von der Schneider-Insolvenz betroffen sind. Als Insolvenzverwalter bleibe Dankert für den Logistikbereich verantwortlich, der im Bereich der Mode und der Accessoires (B2C) bis 30. September in die Logistik der Klingel-Gruppe integriert werden soll. Die Logistik im Bereich Werbemittel, Möbel, Stückgut (B2B) soll am Standort Hamburg-Altenwerder bis 31.Januar 2018 eigenständig weiterentwickelt werden. „Wir haben den Geschäftsbetrieb mit einer engagierten und motivierten Belegschaft erfolgreich stabilisiert und fortgeführt“, erklärt der vorläufige Insolvenzverwalter. „Die Lösung mit der Klingel-Gruppe ist im wohlverstandenen Interesse der Gläubiger wie der Arbeitnehmer.“

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