Coronavirus - Schwerpunktkontrollen in der Gastronomie
Die Maskenpflicht entfällt für geimpfte Beschäftigte und Gäste ab Donnerstag.
Philipp von Ditfurth/dpa (Symbolbild)
Baden-Württemberg
Keine Maskenpflicht mehr für geimpfte Beschäftigte und Gäste ab Donnerstag bei 2G
  • dpa

Stuttgart. Vom kommenden Donnerstag an können geimpfte und genesene Beschäftigte und Gäste zum Beispiel in der Gastronomie oder bei Veranstaltungen auf den Maskenschutz verzichten, wenn dort die sogenannte 2G-Option gilt.

Die Corona-Verordnung werde entsprechend angepasst, teilte das Sozialministerium am Sonntag mit. Zuvor hatte der «Reutlinger General-Anzeiger» über die Änderung berichtet und den Amtschef im Sozialministerium, Uwe Lahl, zitiert. Demnach wird die nächste Verordnung zunächst bis zum 24. November fortgeschrieben. Danach soll es eine Landeslösung geben, wenn der Bundestag keine einheitliche Regelung beschließt.

Lahl und der Landesdatenschutzbeauftragte Stefan Brink hatten sich bereits Mitte Oktober nach einem Streit auf die neue Anpassung der Verordnung geeinigt. Demnach können geimpfte oder genesene Mitarbeiter beispielsweise von Restaurants und Cafés auf eine Maske zum Schutz vor dem Coronavirus verzichten, sofern der Arbeitgeber einverstanden ist und dies der Arbeitsschutzverordnung entspricht. Die neuen Lockerungen sollen nicht nur für die Gastronomie gelten, sondern überall dort, wo bei Veranstaltungen ein sogenanntes Optionsmodell für geimpfte oder genesene Gäste gilt. Die aktuelle Corona-Verordnung schreibt noch eine Maskenpflicht vor.

Themen

Baden-WürttembergCoronaGesundheit