Keine Maskenpflicht in Pforzheim und Öffnung vieler Geschäfte ab Montag: Die Stadtverwaltung beantwortet die am häufigsten gestellen Fragen der Bürger.
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Keine Maskenpflicht in Pforzheim und Öffnung vieler Geschäfte ab Montag: Die wichtigsten Fragen und Antworten zur neuen Landesverordnung
  • pm/pz

Pforzheim. Ab Montag gelten die neuen Regeln der am 17. April verabschiedenten neuen Corona-Verordnung der baden-württembergischen Landesregierung. Doch was bedeutet das für den Alltag der Pforzheimer? Die Stadtverwaltung beantwortet die am häufigsten gestellen Fragen der Bürger.

Welche Geschäfte dürfen in Pforzheim jetzt wieder öffnen?

Alle Geschäfte bis 800 Quadratmeter Verkaufsfläche dürfen ab Montag, 20. April, wieder öffnen. Es gelten strenge Hygiene- und Abstandsregeln, hier verweist die Stadt auf die „Gemeinsame Richtlinie zur Öffnung des Einzelhandels“ des Landes.

Und wie sieht es mit kleinen Läden in großen Einkaufszentren aus?

Auch die dürfen öffnen, falls ihre Fläche unter 800 Quadratmetern liegt. Jedes Geschäft wird gesondert betrachtet.

Gibt es Ausnahmen?

Ja: Buchhandlungen, KFZ- und Fahrradhändler dürfen unabhängig von ihrer Verkaufsfläche öffnen. Außerdem dürfen jetzt auch mobile Verkaufsstände ohne Sitzgelegenheiten in der Stadt wieder verkaufen, etwa Spargelstände und Eiswagen.

Machen jetzt auch die Restaurants wieder auf?

Für Gaststätten ist der Außer-Haus-Verkauf gestattet. Neu ist: Das gilt jetzt auch für Eisdielen und Cafés.

Gibt es sonstige Änderungen für Geschäfte?

Ja, für Frisöre gilt: Ab 4. Mai dürfen sie unter strengen Auflagen öffnen. Die konkreten Auflagen sind vom Land noch nicht veröffentlicht.

Welche Museen öffnen wieder und wann?

Leider müssen sich die Bürger bei den Museen noch bis mindestens 3. Mai gedulden. Ideen für Familien-Aktivitäten gibt es auf dem städtischen Familienportal unter www.familie-pforzheim.de.

Darf der Wildpark Pforzheim wieder öffnen?

Nein. Der Wildpark muss noch bis mindestens 3. Mai geschlossen bleiben. Aber: Das Wildpark-Team kümmert sich weiterhin gut um seine Schützlinge.

Werden bald die Schwimm- und Freibäder geöffnet?

Nein, die Schwimmbäder in Pforzheim bleiben auch noch mindestens bis zum 3. Mai geschlossen. Im Hintergrund wird dort allerdings alles startklar gemacht, so dass es dann schnell gehen kann.

Haben sich die Regelungen für Pforzheimer Vereine geändert?

Für Vereine gelten weiterhin bis mindestens 3. Mai die schon bestehenden Kontaktbeschränkungen.

Was zählt zu der Rubrik „Großveranstaltungen“, die bis 31. August untersagt sind?

Hier gibt es noch keine präzise Festlegung. Fest steht: Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Personen zählen dazu. Das bedeutet, dass große Konzerte, Festivals, Volksfeste von dem Verbot erfasst sind.

Welche Veranstaltungen sind in Pforzheim betroffen?

Von Absagen betroffen sind der große Kindertag am 17. Mai im Enzauenpark, Mobil ohne Auto am 21. Juni, der Gruschtelmarkt am 16./17. Juli, das Lichterfest im Enzauenpark am 25. Juli und die Bierbörse zwischen dem 6. und 8. August. Ob das Oechsle Fest (geplant ab dem 21. August) ganz abgesagt wird oder erst zwei Wochen später stattfinden kann, soll im Juni entschieden werden. Auch die Pforzemer Mess ist betroffen.

Was gilt für Veranstaltungen?

Derzeit gilt noch ein grundsätzliches Veranstaltungsverbot bis zum 3. Mai. Sämtliche Veranstaltungen bleiben untersagt und es gelten die bekannten Kontaktbeschränkungen. Das heißt, im öffentlichen Raum darf man weiterhin nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Haushalts unterwegs sein. Ansammlungen im nichtöffentlichen Raum, insbesondere in Wohnungen, mit mehr als fünf Personen bleiben grundsätzlich verboten. Ausgenommen sind unter anderem Verwandte in gerader Linie .

Was ist mit Hochzeiten und Familienfeiern?

Auch hier gilt prinzipiell das Veranstaltungsverbot bis zum 3. Mai. Wie es danach weitergeht ist noch unklar.

Wie lange dürfen keine Versammlungen in kirchlichem Rahmen, also etwa Gottesdienste, stattfinden?

Auch hier gilt die aktuelle Regelung mit einem Veranstaltungsverbot bis zum 3. Mai. Das Kultusministerium erarbeitet mit den Religionsgemeinschften ein Konzept zur schrittweisen Öffnung

Dürfen die Pforzheimer reisen?

Es gibt keine Ausgangssperre. Das Land rät aber dringend von Privatreisen ab. Beherbergungsbetriebe für den Privatbereich sind bis mindestens 3. Mai geschlossen. Für Auslandsreisen müssen die jeweiligen Einreisebestimmungen der Zielländer geprüft werden.

Wann öffnen die Schulen in Pforzheim?

Die Öffnung der Schulen erfolgt stufenweise am 4. Mai. Diese Regelung betrifft Schülerinnen und Schüler aller allgemein bildenden Schulen, die in diesem Jahr oder im nächsten Jahr Abschlussprüfungen haben sowie die Abschlussklassen der beruflichen Schulen. Der Hochschulbetrieb wird digital fortgesetzt.

Gesundheitsschutz hat ausdrücklich auch in Kitas, Schulen und Hochschulen oberste Priorität. Deshalb wird der Schwerpunkt vor allem auf prüfungsrelevante Fächer gelegt.

Warum bleiben die Kitas geschlossen? Und bis wann?

Im Gegensatz zu Jugendlichen und Erwachsenen können sich kleine Kinder nicht an die Abstands- und Hygieneregeln halten. Deswegen wäre ein Infektionsrisiko zu hoch. Bis wann die Kitas und Grundschulen geschlossen haben, steht aktuell noch nicht fest.

Was ändert sich an der Notfallbetreuung?

Die Notfallbetreuung wird auf die Klassenstufe 7 erweitert. Bisher konnten nur Kinder vom Kita-Alter bis zur Klassenstufe 6 die Notfallbetreuung in Anspruch nehmen. Darüber hinaus sollen auch Eltern, die aufgrund ihres Berufes einen bestätigten Bedarf haben, diese in Anspruch nehmen.

Weitere Details dazu werden in einer erweiterten Notfallbetreuung aktuell federführend vom Kultusministerium erarbeitet.

Ist eine privat organisierte Kinderbetreuung erlaubt?

Es gilt weiterhin, Kontakte im privaten Bereich auf das absolut Notwendige zu reduzieren. Eine gegenseitige Betreuung von Kindern im privaten Rahmen soll nicht erfolgen.

Dürfen Kinder draußen spielen?

Ein Abstand von 1,5 Metern zu anderen soll immer eingehalten werden – das gilt auch für Kinder.

Gibt es eine Maskenpflicht in Pforzheim?

Nein. Allerdings wird das Tragen von Masken im öffentlichen Raum, wo mit einer Einhaltung des Mindestabstands nicht gerechnet werden kann, etwa im ÖPNV und beim Einkaufen, dringend empfohlen.

Die gängigen Mund-Nasen-Behelfsmasken schützen nicht vor einer Infektion. Allerdings wird angenommen, dass die Infektionsketten unterbrochen werden und weitere Infektionen verhindert werden können, wenn eine breite Masse die Behelfsmasken trägt. Verpflichtend sind die Behelfsmasken also vorerst nicht.

Haben sich durch die neue Verordnung das Abstandsgebot und die Kontaktbeschränkungen verändert?

Nein, hier gibt es keine Änderungen. Nach wie vor ist der Aufenthalt im öffentlichen Raum nur alleine oder mit einer weiteren nicht im eigenen Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Haushalts gestattet. Nach wie vor gilt das Abstandsgebot von 1,50 Metern zu weiteren Personen. Dies gilt zunächst bis zum 3. Mai.

pforzheim.de/coronavo-faq

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