Harald Eiberger wagt einen neuen Versuch in Schwaikheim. Foto: Lengle
Immer wieder uneins: Im Illinger Gemeinderat brodelt es aktuell. Foto: Prokoph
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Heftige Kritik: Beschwerden gegen Illingens Bürgermeister laufen aber ins Leere
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Illingen. Zum Abschluss seiner Amtszeit hagelt es noch einmal Kritik am Illinger Schultes Harald Eiberger. Zwei Gemeinderäte haben Dienstaufsichtsbeschwerden gegen ihn eingereicht – die Kommunalaufsicht sieht derweil allerdings keine Verstöße.

„Es gab drei Dienstaufsichtsbeschwerden gegen mich“, teilte Bürgermeister Harald Eiberger in der Illinger Gemeinderatssitzung am Mittwochabend unter dem Punkt „Sonstiges“ mit. Die zwei Beschwerden von Gemeinderat Ralf Speidel (Neue Liste 2019) wegen Grundstücksgeschäften seien aktuell vom Kommunal- und Prüfungsamt des Landratsamtes Enzkreis abgewiesen worden, führte Eiberger aus. „Es gibt dazu keine rechtliche Beanstandung“, erläuterte Eiberger. Eine Dienstaufsichtsbeschwerde von Ingo Weimer (Neue Liste 2019) sei allerdings noch anhängig.

„Das ist in meiner Amtszeit ein neuer Tiefpunkt in der Form des Umgangs miteinander“, sagte dazu Bürgermeister Harald Eiberger am Tag danach im Gespräch mit der „Pforzheimer Zeitung“. Wie Eiberger berichtet, beinhalte die Beschwerde von Ingo Weimer die kurzfristige Italienreise, die Eiberger spontan im Mai mit einer Abordnung aus Vereinen in die Partnergemeinde Castelnovo ´ne Monti unternahm, um wichtige Zuschüsse für die gemeinsame Jugendarbeit zu beantragen.

In seinen Dienstaufsichtsbeschwerden hatte sich Ralf Speidel zum einen darüber aufgeregt, dass Bürgermeisterstellvertreter Klaus Kluge Verhandlungen zum Grunderwerb für den Neubau eines Feuerwehrhauses in Schützingen und zum anderen Pachtverhandlungen mit dem Illinger Sportverein führte. Hier war Speidel der Auffassung, dass dies nicht der Gemeindeordnung entspreche und deshalb zu unterlassen sei. Bei den beiden Grundstücksangelegenheiten habe es sich um einzelne Vertretungsfälle wegen Verhinderung des Bürgermeisters und „nicht um dauerhafte Vertretungsfälle“ gehandelt, wie sie ein beigeordneter Bürgermeister als Vertretungsmacht innehat, beantwortete die Kommunalaufsicht Speidels Beschwerden. Deshalb wurden die Beschwerden abgewiesen, denn es habe keine Dienstverletzung im beamtenrechtlichen Sinne vorgelegen.

„Der Gemeinderat hat bei diesen beiden Verhandlungen zuvor alle vertraglichen Punkte exakt festgelegt, sogar einstimmig“, sagte Eiberger. Und daran habe sich sein Stellvertreter Klaus Kluge gehalten.

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