Handelsverband kritisiert neue Corona-Verordnung
Der Handelsverband hat die neue Corona-Verordnung teilweise als zu streng kritisiert. In der sogenannten Alarmstufe seien die Vorgaben ein schwerer Schlag für die ohnehin schon angeschlagenen Händlerinnen und Händler im Land.
Bernd Weißbrod/dpa
Baden-Württemberg
Handelsverband kritisiert neue Corona-Verordnung als zu streng
  • dpa

Stuttgart. Der Handelsverband Baden-Württemberg (HBW) hat die neue Corona-Verordnung teilweise als zu streng kritisiert. In der sogenannten Alarmstufe seien die Vorgaben ein schwerer Schlag für die ohnehin schon angeschlagenen Händlerinnen und Händler im Land, teilte ein Sprecher des Verbands am Donnerstag in Stuttgart mit.

Der Verband begrüße es aber, dass es in der Basis- und der Warnstufe keine Einschränkungen für den Handel gibt.

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Die Kontrollpflicht für den Einzelhandel sei dagegen weder finanziell noch personell stemmbar, hieß es. Der Verband verweist auf den Ministerpräsidenten von Schleswig-Holstein, Daniel Günther (CDU), der davon gesprochen habe, dass die 3G-Regel im Einzelhandel oder auch im ÖPNV nicht praktikabel sei.

Es sei unverständlich, dass die baden-württembergische Landesregierung hier eine andere Auffassung vertrete, teilte die HBW-Hauptgeschäftsführerin Sabine Hagmann mit. Die Kontrollpflicht müsse in öffentlicher Hand bleiben.

Im Südwesten gelten seit diesem Donnerstag strengere Corona-Regeln. Nach dem neuen System gilt derzeit die sogenannte Basisstufe. Die Warnstufe wird ausgerufen, sobald 250 Intensivbetten mit Covid-19-Patienten belegt sind oder 8 von 100.000 Einwohnern innerhalb von sieben Tagen mit Corona-Symptomen in eine Klinik eingeliefert wurden. Dann haben Ungeimpfte nur noch mit negativem PCR-Test Zugang zu bestimmten öffentlichen Bereichen. Ein Antigentest reicht nicht mehr.

Stufe drei - die Alarmstufe - gilt, sobald 390 Covid-19-Patienten auf Intensivstationen behandelt werden oder die sogenannte Hospitalisierungsinzidenz bei 12 liegt. Dann haben Ungeimpfte gar keinen Zutritt mehr zu Restaurants, Kultur- und Sportveranstaltungen. Ob die Nachweise von Geimpften, Genesenen oder Getesteten vorliegen, müssen die Händler selbst kontrollieren.

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