Prozess gegen Lkw-Fahrer
Der Angeklagte LKW-Fahrer (r) und sein Anwalt vor Beginn des Prozesses.
Roland Weihrauch
Aus aller Welt
Haftstrafe für betrunkenen Tanklasterfahrer nach Unfall

Nach dem schweren Tanklasterunfall eines betrunkenen Fahrers auf der Autobahn 40 vom September 2020 hat das Amtsgericht Mülheim den Mann zu einer Haftstrafe von einem Jahr und neun Monaten ohne Bewährung verurteilt.

Der 42-Jährige war nach Überzeugung des Gerichts mit 1,77 Promille Alkohol im Blut wegen eines Fahrfehlers mit dem Lastzug von der Fahrbahn abgekommen. Der Verteidiger des Mannes, André Wallmüller, kündigte Berufung an.

Ein Autofahrer wurde bei dem Unglück im Ruhrgebiet verletzt. Der mit 35 000 Litern Kraftstoff beladene Lastwagen geriet unter einer Eisenbahnbrücke in Brand. Drei Brücken mussten abgerissen werden, es gab fast ein Jahr massive Behinderungen im Bahn- und Autoverkehr und einen Schaden in zweistelliger Millionenhöhe.

Der Strafverteidiger des Mannes trug bei der Verhandlung ein Geständnis des Angeklagten vor. Der Fahrer bereue seine Tat und habe mit einer sechsmonatigen Entzugskur sein Leben ins «richtige Gleis gebracht». Er habe sich völlig gewandelt, betonte sein Anwalt, der daher für eine Bewährungsstrafe plädierte.

Der Staatsanwalt forderte in dem Prozess zwei Jahre Haft ohne Bewährung. Die Schuld sei erheblich, der verursachte Schaden betrage laut Bahn und Autobahnverwaltung rund 14 Millionen Euro. Zudem könne niemand weitere Rückfälle ausschließen, so der Staatsanwalt, dem das Gericht am Dienstag weitgehend folgte. So war es nicht zu einer Bewährungsstrafe bereit. Der Fahrer wurde wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs, fahrlässiger Körperverletzung und fahrlässiger Brandstiftung verurteilt.

© dpa-infocom, dpa:220208-99-30354/6

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