Pforzheim
Gewaltsames Ende einer Party-Nacht - Drei deutsche Männer verurteilt
  • Olaf Lorch-Gerstenmaier

Pforzheim. Betrunken? Ja. Enthemmt? Ohne Zweifel. Aber auch vermindert steuerungsfähig? Nein. Mit dieser Sachverständigen-Einschätzung war vor dem Jugendschöffengericht klar, dass es keine Schuldminderungsgründe für drei angeklagte Männer – alle Deutsche – geben würde.

Wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung wurden sie verurteilt: Gegen einen zur Tatzeit – es war die „Nightgroove“-Nacht im Oktober vergangenen Jahres – verhängte das Gericht unter Vorsitz von Miriam Streicher einen Schuldspruch. Zwei Jahre darf er sich nichts zuschulden kommen lassen. Ein Heranwachsender erhielt sieben Monate auf Bewährung, und ein 27-jähriger müsste eineinhalb Jahre ins Gefängnis, wenn das Urteil rechtskräftig würde. Wahrscheinlich ist jedoch, dass der Verurteilte Berufung einlegt, denn seine Verteidigung hatte eine einjährige Bewährungsstrafe gefordert. Was war geschehen? Wie bereits beim ersten angesetzten Verhandlungstermin, der aus verschiedenen Gründen geplatzt war, hatte die Staatsanwaltschaft den Angeklagten vorgeworfen, in besagter Nacht vorsätzlich Streit gesucht, andere junge Menschen angepöbelt und traktiert zu haben. Im Schloßkirchenpark hätten der Jugendliche und der Erwachsene stark dem Alkohol zugesprochen, seien in Richtung Bahnhofsvorplatz gegangen und hätten dort eine Gruppe Jugendlicher aufgemischt. Der 17-Jährige habe seinem Opfer eine Faustschlag ins Gesicht versetzt. Um die Wirkung des Schlags zu verstärken, habe er ein Feuerzeug in die Hand genommen. Mehr lesen Sie am Mittwoch in der „Pforzheimer Zeitung“ oder im E-Paper auf PZ-news oder über die Apps auf iPhone/iPad und Android-Smartphones/Tablet-PCs.

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