Coronavirus - Impfstelle eröffnet in Karlshorst
Geboosterte müssen sich bei 2G-Plus nicht testen.
picture alliance/dpa | Annette Riedl
Baden-Württemberg
Gesundheitsministerium: Keine Tests für Geboosterte bei 2G Plus
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Stuttgart. Mit der neuen Corona-Verordnung, die am Samstag in Kraft treten soll, entfällt in Baden-Württemberg bei der 2G-plus-Regelung die Testpflicht für Geboosterte – also für alle Menschen, die bereits eine Auffrischungsimpfung gegen Corona erhalten haben.

Das teilte der Amtschef des Sozial- und Gesundheitsministeriums, Professor Uwe Lahl, am Freitag mit: „Personen, die bereits geboostert sind, müssen überall dort, wo die 2G-plus-Regel gilt, keinen aktuellen negativen Corona-Test mehr vorlegen – also zum Beispiel in Gaststätten, im Zoo oder bei Freizeit- und Kulturveranstaltungen.“ Damit wolle man den hohen Schutz vor Infektionen berücksichtigen, den Menschen nach drei Impfungen hätten.

Zudem hat der Amtschef in einem Brief die Ortspolizeibehörden gebeten, mit der Ahndung der Verstöße bis Anfang nächster Woche kulant umzugehen, das heißt, diese noch nicht zu sanktionieren.

„Die Lage ist sehr ernst, deshalb sollen wir uns natürlich alle an die neuen Regeln halten. Wir wissen aber, dass die neue Verordnung sehr kurzfristig kommt. Das ist eine riesige Herausforderung, etwa für Veranstalterinnen und Gastronomen. Deshalb sollten die Ortspolizeibehörden der Städte und Gemeinde, die für die Kontrolle der Corona-Verordnung zuständig sind, dies auch bei der Ahndung etwaiger Verstöße berücksichtigen. Das gilt vor allem für die Gastronomie und Kultur- und Freizeiteinrichtungen. Aber klar ist: Wir brauchen diese neuen Regeln, um die Infektionslage und die Situation in den Krankenhäusern einigermaßen in den Griff zu bekommen. Von Ende nächster Woche an werden die neuen Regeln deshalb kontrolliert und sanktioniert.“ 

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