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Pforzheim
Gericht urteilt: Kein versuchtes Tötungsdelikt bei Brand an der Östlichen in Pforzheim
  • Stefan Meister

Pforzheim/Karlsruhe. „Das Urteil ist eine große Chance“, so Leonhard Schmidt, der Vorsitzende der Schwurgerichtskammer am Landgericht Karlsruhe, bei der Urteilsverkündung am Donnerstag. Wegen schwerer Brandstiftung und gefährlicher Körperverletzung verhängte die Kammer eine Freiheitsstrafe von vier Jahren gegen eine 31-Jährige. Hierbei wurde die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet. Die Angeklagte hatte am 1. September vergangenen Jahres an der Östlichen Karl-Friedrich-Straße in den Abendstunden vorsätzlich die Gardine ihrer Wohnung im fünften Obergeschoss in Brand gesetzt.

Dabei musste eine 70-jährige Nachbarin von der Feuerwehr aus ihrer Wohnung befreit werden. Die restlichen Bewohner konnten sich ohne fremde Hilfe selbst befreien. Beim Brand entstand ein Sachschaden von rund 100 000 Euro. Während der Tat stand sie unter erheblichen alkoholischen Einfluss. Bei einer Blutuntersuchung wurden 2,26 Promille festgestellt. Ein Sachverständiger hatte verdeutlicht, dass die Angeklagte seit Jahren unter akuten Alkoholproblemen leide und sah deshalb eine suchttherapeutische Behandlung als notwendig an. Im Gegensatz zur Staatsanwaltschaft wertete die Schwurgerichtskammer dies nicht als versuchtes Tötungsdelikt.

„Sie hat zu keinem Zeitpunkt etwas unternommen, um das Feuer einzudämmen oder die Personen im Haus zu warnen“, so Staatsanwalt Henrik Blaßies. Zwar sah er keinen Tötungsvorsatz beim Entzünden des Feuers, jedoch beim Verlassen der Wohnung. „Es ist lebensfremd, wenn nicht bemerkt wird, dass Feuer gefährlich ist“, schlussfolgerte Blaßies. Deshalb stufte er die Tat als heimtückisch ein und forderte wegen versuchten Mordes mit gefährlicher Körperverletzung und schwerer Brandstiftung eine Freiheitsstrafe von neun Jahren und eine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt. Anwalt Christoph Schneble erläuterte, dass laut Zeugenberichten eine panische Situation am Brandort nicht erkennbar gewesen sei. Ebenso habe lediglich für die 70-jährige Nachbarin Gefahr bestanden. Dies hatte eine Sachverständige am zweiten Verhandlungstag bestätigt. Schneble forderte wegen schwerer Brandstiftung und fahrlässiger Körperverletzung eine Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren und ebenfalls die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt. „Wenn Sie sich nicht gegen die Therapie wehren und mitmachen, dann kann die Strafe nach zwei Jahren auf Bewährung ausgesetzt werden“, zeigte Schmidt der 31-Jährigen Perspektiven auf.

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