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Freispruch vom Brandvorwurf: Feuer im Bad Wildbader Berufsförderungswerk bleibt unaufgeklärt
  • Martin Bernklau

Tübingen/Bad Wildbad. Es war „kein Freispruch zweiter Klasse“: Das betonte der Vorsitzende Richter Ulrich Polachowski ausdrücklich.

Der Prozess wegen schwerer Brandstiftung vor dem Landgericht Tübingen hat keine Anhaltspunkte ergeben, dass die 57-jährige Angeklagte vor vier Jahren das Feuer im Bad Wildbader Berufsförderungswerk gelegt hätte.

Den Freispruch hatte sogar die Staatsanwältin Susanne Teschner in ihrem Plädoyer beantragt, weil sich die Tatsachen, die aus ihrer Sicht für eine Täterschaft der Angeklagten gesprochen hatten, in der Verhandlung nicht mehr so dargestellt hätten. Acht Zeugen waren vernommen worden.

Mangels hinreichenden Tatverdachts hatte die Tübinger Strafkammer schon eine erste Anklage gegen die seinerzeitige Umschülerin aus Tuttlingen zunächst nicht zugelassen. Das Stuttgarter Oberlandesgericht hatte aber einer Beschwerde der Staatsanwälte stattgegeben. Nun urteilten die Richter aber, dass für die zwei Brände in dem Hanggebäude sowohl ein technischer Defekt, als auch fahrlässige oder vorsätzliche Brandstiftung möglich sind.

Dabei aber sei der Personenkreis, der den Brand in der Märznacht 2015 verursacht haben könnte, „unüberschaubar groß“. Neben den anwesenden Internats-Schülern hätten auch Außenstehende in das Gebäude gelangen können. Dass vernommene Geräusche und Beobachtungen einer „weißen Gestalt“ die nun freigesprochene Angeklagte als Brandstifterin zu belasten schienen, konnte die Kammer wegen vieler Widersprüche nicht nachvollziehen.

Eine Bewohnerin war, wohl vorsätzlich, eingeschlossen worden und hatte sich beim Feueralarm um Mitternacht nur über den Balkon und die Feuertreppe in Sicherheit bringen können. In ihrem Zimmer war am Bett kurz nach dem Hauptbrand im Aufenthaltsraum im obersten Stock gezündelt worden. Doch zu diesem Zeitpunkt war die angeklagte und nun freigesprochene Umschülerin nachweislich anderswo.

Der Brand, der einen Schaden von rund 150 000 Euro verursachte, bleibt unaufgeklärt. Für eine Schuld der 57-Jährigen gab es jedenfalls auch nach dem Prozess keine belastbaren Hinweise.

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