Das Landgericht in Karlsruhe

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Freispruch für 61-Jährige im Prozess um Mord an Karlsruherin
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Karlsruhe. Im Zweifel für die Angeklagte: Aus Mangel an Beweisen ist am Dienstag eine 61-jährige Frau vom Vorwurf des Mordes an ihrer früheren Arbeitgeberin freigesprochen worden. Zahlreiche Hinweise und Indizien hätten für die Täterschaft der Angeklagten gesprochen, sagte der Vorsitzende Richter am Landgericht Karlsruhe, Leonhard Schmidt. «Gleichwohl blieben im Ergebnis Zweifel.» Es könne daher nur ein Urteil geben: Freispruch. Den rund 120 Zuschauern im völlig überfüllten Schwurgerichtssaal entfuhr ein kollektiver Seufzer der Überraschung, aber auch Empörung. Die zierliche Frau auf der Anklagebank wirkte fast geschockt und lauschte der über einstündigen Begründung starr und aufmerksam.

Sie hatte den ganzen Prozess über bestritten, der 66 Jahre alten Karlsruherin, bei der sie jahrelang geputzt hatte, etwas angetan zu haben. Die Frau war im Mai vergangenen Jahres mit 18 Messerstichen in ihrem Bett brutal ermordet worden. Am Tag nach der Tat wurde in ihrem Schlafzimmer Feuer gelegt und die Leiche erst dann entdeckt. Die Tatwaffe - mutmaßlich eine Schere, ein kleineres Messer oder ein Schraubenzieher - blieb spurlos verschwunden.

An beiden Tagen war die Angeklagte vor Ort gewesen. Das hatte sie, zunächst als Zeugin und später als Hauptverdächtige vernommen, auch freimütig der Polizei erzählt. «Alle Verhaltensweisen, die sie so verdächtig machten, beruhten allein auf ihren Angaben», sagte Schmidt. Man könne ihr nicht auf der einen Seite das glauben, was sie ohne Not preisgab und sie schwer belaste und auf der anderen Seite merkwürdige Einlassungen ihrerseits als Lügen abtun.

Zahlreiche Auffälligkeiten hatte es gegeben: Hohe Schulden der Frau, eine Vergangenheit als Diebin von Geld und Schmuck, surfen auf Internetseiten zum Thema Vernichtung von DNA-Spuren oder Verkauf von Gold. Daneben hatte es aber auch Hinweise auf einen Unbekannten gegeben, den die 66-Jährige vor der Tat kennengelernt hatte. Es sei nicht auszuschließen, dass jemand anderes den Mord begangen habe, sagte Schmidt.

Außerdem passe die Gewalttat nicht recht zur Angeklagten. «Sie mag eine Trickserin, eine raffinierte Diebin, eine Betrügerin gewesen sein», sagt Schmidt. Aber es gebe in ihrer Biografie keinen einzigen Anhaltspunkt dafür, dass sie brutal gewalttätig gewesen wäre. Auch habe die Kammer kein einleuchtendes Motiv entdecken können, «ein großes Manko», sagte Schmidt. «Es blieben viele Fragen offen. Und es blieben viele Zweifel.»

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