Der wegen Kindesmissbrauchs Angeklagte Knut S. wird von einem Justizbeamten in einen Saal des Landgerichts geführt. Dem Bundeswehrsoldat hat einen in Staufen bei Freiburg lebenden Jungen im vergangenen Jahr vergewaltigt.

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Baden-Württemberg
Freiburger Kindesmissbrauch: Acht Jahre Haft für Soldaten
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Zweites Urteil im Missbrauchsfall bei Freiburg: Ein Soldat der Bundeswehr muss ins Gefängnis. Er hat gestanden, einen Jungen zweimal vergewaltigt zu haben. Es ist das zweite Urteil in dem Fall. Weitere Prozesse folgen. Insgesamt gibt es acht Tatverdächtige.

Wegen des Missbrauchs eines Jungen im Raum Freiburg ist ein Soldat der Bundeswehr zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Zudem ordnete das Landgericht Freiburg am Mittwoch die Zahlung von 12 500 Euro Schmerzensgeld an. Dieses Geld gehe an das Opfer der Taten, ein heute neun Jahre alter Junge aus Staufen. Auf Sicherungsverwahrung, wie sie die Staatsanwaltschaft und die Vertreterin der Nebenklage gefordert hatten, verzichtete das Gericht. Es fehle die rechtliche Grundlage für diese Maßnahme, sagte der Vorsitzende Richter Stefan Bürgelin zur Begründung (Az.: 6 KLs 160 Js 33561/17).

Der Soldat hat gestanden, den Jungen im vergangenen Jahr zweimal vergewaltigt und dafür Geld gezahlt zu haben. Die Mutter des Jungen und der Stiefvater, alles Deutsche, seien dabei gewesen. Auch sie missbrauchten das Kind, wie das Gericht feststellte. Die Taten wurden gefilmt und die Filme an andere weitergeleitet.

Es ist das zweite Urteil in dem Missbrauchsfall, der vor vier Monaten bekannt wurde. Weitere Prozesse folgen. Insgesamt gibt es acht Tatverdächtige, jeder ist einzeln angeklagt.

Der Junge war mehr als zwei Jahre lang in Internet angeboten und Männern gegen Geld für Vergewaltigungen überlassen worden. Seine Mutter (48) und ihr Lebensgefährte (39) sollen dafür verantwortlich sein. Der Prozess gegen sie beginnt am 11. Juni in Freiburg.

Im Prozess gegen den Soldaten hatte die Staatsanwältin zwölf Jahre Haft und anschließende Sicherungsverwahrung gefordert, der Verteidiger vier Jahre Haft ohne Sicherungsverwahrung. Die Anwältin der Nebenklage, die das Opfer vertritt, plädierte auf elf Jahre Gefängnis, Sicherungsverwahrung und 12 500 Euro Schmerzensgeld.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die am Prozess Beteiligten haben nach Angaben des Gerichts eine Woche Zeit, Revision einzulegen.

Verurteilt wurde der nicht vorbestrafte Deutsche wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern, Vergewaltigung, Zwangsprostitution und wegen des Besitzes von Kinderpornografie.

Vor einem Monat hatte das Freiburger Landgericht einen 41-Jährigen deutschen Gelegenheitsarbeiter zu zehn Jahren Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Es war das erste Urteil in dem Fall.

Festgenommen wurde der Soldat im vergangenen Oktober in seiner Kaserne der deutsch-französischen Brigade in Illkirch-Graffenstaden bei Straßburg im Elsass. Er sitzt seither, wie alle Verdächtigen, in Untersuchungshaft. Nach Angaben des Heeres ist er vorläufig des Dienstes enthoben und darf keine Uniform mehr tragen.

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