Die Folgenutzung des Steinbruchs Lauster in Maulbronn sorgt derzeit für allerhand Diskussionen. Foto: PZ-Archiv
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Folgenutzung des Steinbruchs Lauster in Maulbronn sorgt für Diskussionen
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Enzkreis/Maulbronn. Zu einem Gespräch über die Folgenutzung des Steinbruchs Lauster in Maulbronn haben sich Landrat Bastian Rosenau und Vertreter der Kreistags-Fraktionen und der Verwaltung mit Sprechern der Bürgerinitiative (BI) „Folgenutzung Steinbruch Lauster“ getroffen. Dabei konnte Rosenau einige der Bedenken ausräumen, anderes blieb strittig. Alle Beteiligten sprachen im Anschluss jedoch von einem „konstruktiven Austausch“.

„Wir wollen definitiv nicht, dass freigegebene Abfälle in Maulbronn eingebaut werden – weder im Steinbruch Lauster noch auf der Deponie Hamberg“, versicherte der Landrat den BI-Vertretern. Er widersprach damit ausdrücklich Gerüchten, dass der ehemalige Steinbruch auch mit Material aufgefüllt werden soll, das beim Rückbau der Kraftwerke Philippsburg und Neckarwestheim anfällt. Überhaupt verfolge der Enzkreis keinerlei finanzielle Interessen mit dem Projekt: „Weder verdient der Kreis hier Geld noch spart er welches“, sagte Rosenau. Der von der BI monierte Vertrag des Enzkreises mit der Firma Fischer/Weilheim sei bislang noch nicht unterzeichnet, so der Kreischef. Bei diesem handele sich um eine Formsache, da die Abfallentsorgung generell eine Aufgabe der Städte und Landkreise sei. „Wer den Steinbruch in Maulbronn als Deponie nutzen möchte, braucht dafür zwingend einen Vertrag mit uns.“ Nichts Anderes habe der Kreistag im Dezember beschlossen. Dabei spielte für die Kreisräte eine Rolle, dass man beim Kreis den Bedarf für eine Deponie der Klasse 1 (DK 1) sehe – was die BI allerdings anders bewertet. DK1 bezeichnet „Deponien für nicht gefährliche Abfälle mit sehr geringem organischem Anteil“.

Dissens herrschte vor allem bei der Frage, ab wann die Öffentlichkeit beteiligt werden muss. Die BI-Sprecher zitierten aus einer Verwaltungsvorschrift des Landes, die eine frühe Beteiligung vorschreibe. Sie monierten unter anderem die kurze Zeit zwischen einer ersten Information der Bevölkerung am 14. und der Diskussion im Kreistag am 16. Dezember.

Landrat Rosenau versicherte, dass die Bevölkerung im Verfahren noch umfänglich beteiligt werde: „Wir jedenfalls haben nicht vor, die Bürger draußen zu halten.“ Allerdings sei der Enzkreis – wie auch die Stadt Maulbronn – nur mittelbar im Boot: „Es handelt sich um ein privatwirtschaftliches Geschäft der Firmen Lauster und Fischer/Weilheim.“

Für das Planfeststellungs-Verfahren sei das Regierungspräsidium in Karlsruhe die Genehmigungsbehörde. Dorthin wolle er aber nicht den „schwarzen Peter“ schieben: „Das sind die Zuständigkeiten und die Verfahrensregeln, an die wir uns als Verwaltung halten müssen.“

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