Tatsächlich gelten in Pforzheim, Enzkreis und Kreis Calw von Montag an größtenteils die bekannten Einschränkungen des Bundes.
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Diese Corona-Regeln gelten ab Montag in Pforzheim, dem Enzkreis und dem Kreis Calw
  • Julia Wessinger

Stuttgart/Pforzheim/Kreis Calw. Deutschland geht am Montag in den Teil-Lockdown. Strengere Kontaktbeschränkungen und das Herunterfahren fast aller Freizeitaktivitäten sollen die zweite Corona-Infektionswelle brechen. Pforzheim und der Enzkreis sowie der Kreis Calw hatten bereits vergangene Woche ihre eigenen Regeln aufgestellt. Die Folge: viele Fragen im Regel-Wirrwarr. PZ-news klärt auf.

■ Was gilt denn nun?

Tatsächlich gelten in Pforzheim, Enzkreis und Kreis Calw von Montag an größtenteils die bekannten Einschränkungen des Bundes. Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) bestätigte am Freitag in einer Sondersitzung des Landtags in Stuttgart weitgehend dieselben Maßnahmen für Baden-Württemberg.

■ Was bedeutet das konkret?

Demnach werden Restaurants und Kneipen auch im Südwesten von Montag an wieder schließen, genauso wie Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo- und Fitnessstudios, Theater, Museen oder Kinos. In der Öffentlichkeit sollen sich nur noch maximal zehn Menschen aus dem eigenen und einem zweiten Hausstand gemeinsam aufhalten dürfen. Diese begrenzte Personenzahl gilt laut Kretschmann auch in den eigenen vier Wänden. Damit ist die Landesverordnung strenger als die des Bundes. Dort wurde für den privaten Raum bislang nur ein Appell ausgesprochen. Außerdem werden auch in Baden-Württemberg Veranstaltungen gestrichen und Zuschauer in der Fußball-Bundesliga wieder verboten.

■ Was ist noch erlaubt?

Kontakte zwischen Angehörigen und Bewohnern in Seniorenheimen, Krankenhäusern und Behinderteneinrichtungen sollen weiter möglich sein. Offen bleiben sollen auch Schulen, Kindergärten, der Groß- und Einzelhandel sowie Friseurläden.

Wichtig: Bis einschließlich Sonntag gelten in Pforzheim und im Enzkreis die bestehenden Maßnahmen, die das zuständige Gesundheitsamt am 23. Oktober veröffentlichte. Unter anderem sind demnach Ansammlungen von mehr als fünf Personen untersagt. Ausnahmen gelten für Familien und das Vereinsleben. Auch im Kreis Calw bleiben bis zum Eintritt der Landesverordnung – sprich ab Montag – die bisherigen Regelungen bestehen. Dort müssen Gaststätten und gastgewerbliche Einrichtungen von 23 Uhr bis 6 Uhr des Folgetags schließen und dürfen zudem auch keine alkoholischen Getränke zum Verzehr auf Straßen verkaufen.

■ Warum werden die in der Region geltenden Regeln angepasst?

„Grundsätzlich gilt hier der Rechtsgrundsatz, dass höherrangiges Recht (Land BW) vor niederrangigerem (Allgemeinverfügungen des Landkreises) gilt“, sagt Janina Müssle vom Landratsamt Calw.

■ Wie geht es nun weiter?

Nach Ablauf von zwei Wochen wollen Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Länderchefs die Lage beurteilen und Anpassungen vornehmen. In der Region gehe man so vor: „Je nach Regelungsinhalt dieser Verordnungen werden wir unsere Allgemeinverfügungen schnellst möglich aufheben oder gegebenenfalls anpassen. Zweiteres würde dann in den Bereichen stattfinden, in denen das Land nicht so detaillierte Regelungen aufstellt oder den Landkreisen eben Spielraum gelassen wird“, so Müssle.

Ähnlich offen lässt es sich das Landratsamt Enzkreis: „Wir können das abschließend erst beurteilen, wenn uns die zu erwartende Verordnung des Landes tatsächlich vorliegt. Danach werden wir gegebenenfalls unsere Allgemeinverfügung aufheben“, sagte Sprecherin Stefanie Frey am Freitag.

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