Charismatischer Sänger: Max Giesinger aus Waldbronn.
Pforzheim
Deshalb klagt Sänger Max Giesinger gegen die AfD
  • Angelika Wohlfrom

Die Melodie geht ins Ohr und der Rhythmus in die Beine – beziehungsweise in die Hände: Als Max Giesingers „80 Millionen“ erklingt, wird im CongressCentrum Pforzheim begeistert mitgeklatscht. Der Hit des Liedermachers kommt bei den AfD-Anhängern und -Interessierten gut an. Weniger begeistert sind dagegen der Künstler und sein Management, als sie davon erfahren: Sie planen inzwischen juristische Schritte gegen die AfD.

Heute vor einer Woche gestaltete die Alternative für Deutschland ihren Wahlkampfhöhepunkt im Südwesten mit Hilfe des Songs des 28-Jährigen, der vor fünf Jahren bei der Sendung „The Voice of Germany“ bekannt wurde. Während das Spitzenpersonal der Parteieinlief, erschienen auf der Leinwand historische und aktuelle Fotos von der Goldstadt: Zerstörung im Krieg, Wirtschaftswunderzeiten, Leerstand – dann ein AfD-Plakat mit dem Slogan „Hol’ dir dein Land zurück“. Dazu Giesingers stimmungsvolle „80 Millionen“ – und tosender Applaus.

Die Idee zu diesem Intro hatte das lokale AfD-Gremium. „Das war rein zufällig“, sagt der AfD-Kreisvorsitzende Bernd Gögel. „Wir haben etwas aktuelles Deutschsprachiges gesucht, das zu unseren Bildern passt.“ Persönliche Verbindungen zum aus Waldbronn stammenden Giesinger gebe es nicht. Dass dieser damit nicht einverstanden sei, schreibt Gögel der „allgemeinen Hysterie“ im Wahlkampf zu. Die AfD sieht sich auf der sicheren Seite: Laut Astrid Schlupp-Melchinger, Pressesprecherin der AfD-Fraktion im Landtag, war die Nutzung des Liedes bei der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (Gema) angemeldet worden. „Herr Giesinger kann gerne klagen. Es besteht aber keine juristische Grundlage“, sagt sie.

„Die Nutzung des Songs war nicht mit uns abgesprochen und wäre auch niemals von uns freigegeben worden. Aktuell gehen unsere Anwälte dagegen vor“, heißt es dagegen vonseiten der Firma BIG ME Entertainment, die Giesiner managt. Der Künstler selbst ergänzt: „Es verärgert mich extrem, dass eine Partei, deren politische Einstellung ich in keinster Weise teile, meine Musik für ihren Wahlkampf instrumentalisiert und ohne mein Wissen benutzt.“

Die Chancen scheinen nicht schlecht zu stehen für Giesinger: Wie von der Gema zu erfahren ist, darf nach Erwerb der Rechte Musik zwar öffentlich abgespielt werden. Soll der Song allerdings für Werbung oder von Parteien genutzt werden, muss auch der Urheber zustimmen. Hier geht es ums Persönlichkeitsrecht. Schließlich werde damit der Eindruck erweckt, dass der Künstler der Partei nahestehe, erklärt die Pressereferentin.

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