Ende November 2009 beschlagnahmte die Staatsanwaltschaft die Akten über die Derivate-Geschäfte. Das Bild zeigt Staatsanwalt Uwe Siegrist (links) mit dem wenige Monate zuvor gewählten Oberbürgermeister Gert Hager. Foto: Ketterl/PZ-Archiv
Pforzheim
Derivate-Debakel: Gericht lässt Anklage gegen Ex-Oberbürgermeisterin zu
  • Olaf Lorch-Gerstenmaier/Marek Klimanski

Die frühere Pforzheimer Oberbürgermeisterin Christel Augenstein und Ex-Kämmerin Susanne Weishaar müssen sich in Folge der hohen Millionenverluste der Stadt bei spekulativen Derivate-Geschäften wegen schwerer Untreue vor Gericht verantworten. Das Landgericht Mannheim hat die Anklage gegen sie zugelassen. Das bestätigte ein Sprecher des Gerichts gestern auf PZ-Nachfrage.

Pforzheim/Mannheim. Im selben Verfahren sind auch Mitarbeiter der Investmentbank J. P. Morgan wegen Betrugs und der frühere stellvertretende und heutige kommissarische Kämmerer Konrad Weber wegen Beihilfe zur Untreue angeklagt. Der Prozess ist noch nicht terminiert, der Auftakt wird aber vom Gericht selbst für April 2016 erwartet.

57 Millionen Euro vorläufiger Verlust haben sich angehäuft, als Augensteins Nachfolger Gert Hager den Gemeinderat hinter sich bringt und ein Ende mit Schrecken beschließt. Zivilrechtlich kommt es im Januar 2012 in einer ersten mündlichen Verhandlung vor der 25. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt zu einem Vergleichsvorschlag der Kammer: Pforzheim soll von J. P. Morgan ein Drittel der verlorenen knapp 57 Millionen Euro erstattet bekommen. Die Stadt lehnt ab – zu wenig. Im Dezember 2014 erhält Pforzheim schließlich in einem Vergleich unterm Strich 37 Millionen Euro – rund zwei Drittel – von J. P. Morgan zurück. Verhandlungen der Stadt mit der Deutschen Bank, durch deren Geschäfte alles anfing, laufen noch.

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