Selbst öffentliche Spielplätze werden jetzt in Pforzheim geschlossen. Das Coronavirus trifft den Alltag aller Generationen. Foto: Meyer
Symbolbild: Adobe Stock
Pforzheim
Das sind die Maßnahmen, die bis zum 15. Juni unseren Alltag prägen und beeinträchtigen werden
  • pm

Pforzheim. Nachdem sich Bund und Länder am Montag im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus auf gravierende Einschränkungen des öffentlichen Lebens geeinigt haben, hat sich am Dienstag auch der Verwaltungsstab der Stadt Pforzheim mit den angekündigten Maßnahmen beschäftigt. Diese müssen nun von den Städten und Kommunen in der Praxis umgesetzt werden. Dazu hat das Land-Baden Württemberg eine erweiterte Rechtsverordnung angekündigt, die die Regelungen des Bundes eins zu eins übernimmt und alle Maßnahmen bis zum 15. Juni befristet.

Die Rechtsverordnung soll ab Mittwoch rechtsverbindlich in Kraft treten. Oberbürgermeister Peter Boch empfiehlt den Bürgern, schon jetzt ihr Verhalten grundlegend zu ändern. „Diese Maßnahmen, die bei uns ab Donnerstag rechtsverbindlich gelten werden, sind hart. Sie sind dennoch notwendig und - wie ich meine – auch verhältnismäßig“, sagt Boch. Es sei eine Phase erreicht, in der sich das Corona-Virus so stark ausbreite, dass eine erhebliche Gefahr für die Bevölkerung entstehen würde, wenn jetzt nicht entschlossen gehandelt werde. „Je disziplinierter wir uns alle verhalten, desto schneller wird diese schwierige Zeitphase auch wieder vorbeigehen“, so Boch weiter.

Natürlich könnten Regelungen auch schon vor dem 15. Juni gelockert werden, wenn es vorher zu einer deutlichen Entspannung der Situation komme. Doch an einer Laden-Schließung kommt man in Deutschland offenbar nicht vorbei. Das trifft Kunden und Mitarbeiter gleichermaßen hart.

Ausgenommen von den beschlossenen Schließungen sind...

  • Supermärkte und andere Läden, die zur Versorgung der Menschen dienen
  • GetränkemärkteBau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte
  • Wochenmärkte
  • Abhol- und Lieferdienste
  • Apotheken
  • Sanitätshäuser
  • Drogerien
  • Tankstellen
  • Banken und Sparkassen
  • Poststellen
  • Friseure
  • Waschsalons
  • Zeitungsverkauf
  • Großhandel

Dienstleister und Handwerker können weiterhin ihrer Arbeit nachgehen.

Von den Versammlungsverboten betroffen sind viele weitere Lebensbereiche:

  • öffentliche und private Sportanlagen
  • Schwimm- und Spaßbäder
  • Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen
  • Öffentliche Spielplätze
  • Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und anderen Gotteshäusern
  • Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen
  • Theater, Opern, Konzerthäuser, Museen
  • Messen, Ausstellungen, Kinos, Freizeit- und Tierparks
  • Spezialmärkte, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen
  • Bordelle
  • Treffen in Vereinen sowie sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen
  • Kurse in Volkshoch- oder Musikschulen sowie anderen privaten und öffentlichen Bildungseinrichtungen
  • Busreisen

Restaurants und Gaststätten dürfen hingegen geöffnet bleiben, wenn auch eingeschränkt nur noch zwischen 6 Uhr morgens und 18 Uhr abends und unter Auflagen, wie dem 1,50-Meter-Abstand zwischen den Tischen.

Zudem sieht die Verordnung vor, soziale Kontakte durch weitere Maßnahmen einzuschränken:

  • Besuchsregelungen für Krankenhäuser und Pflegeheime
  • Betretungsverbote in diesen Einrichtungen sowie in Universitäten, Schulen und Kindergärten für Personen, die in den vergangenen 14 Tagen in Risikogebieten im Inland oder Ausland waren
  • Regeln für Mensen, Restaurants, Gaststätten und Hotels, um das Risiko einer Verbreitung des Coronavirus zu minimieren
  • Übernachtungsmöglichkeiten im Inland sollen nur noch für notwendige, nicht aber für touristische Zwecke genutzt werden

Mehr Infos rund ums Thema Coronavirus unter www.pz-news.de/corona  

Was tun, wenn Sie befürchten, mit dem Coronavirus infiziert zu sein?

Bitte zuerst den Hausarzt anrufen und ihm Beschwerden schildern – und nicht einfach in die Praxis oder in die Klinik gehen. Der Hausarzt veranlasst nur bei verdächtigen Symptomen einen Virustest. Sind die Praxen zu, hilft der ärztliche Bereitschaftsdienst, Telefon 116117.

Das Gesundheitsamt Pforzheim hat eine Hotline zu Fragen über das Coronavirus und Infektionsrisiken unter Telefon (07231) 308-6850 eingerichtet. 

Unter der Rufnummer (07051) 160-160 hat das Landratsamt Calw ein Infotelefon eingerichtet, an das sich Reiserückkehrer und Rat suchende Bürgerinnen und Bürger bei Fragen zum neuartigen Coronavirus wenden können. Die Hotline ist montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr besetzt.

Die Infohotline des Landesgesundheitsamts ist täglich zwischen 9 und 18 Uhr telefonisch unter (0711) 904-39555 erreichbar.

Die Helios Kliniken GmbH hat eine eigene kostenfreie 24-Stunden-Hotline für Anfragen rund um die neuartige COVID-19-Erkrankung gestartet. Sie ist unter Telefon (0800) 8123456 erreichbar. 

Mehr zum Thema und aktuelle Entwicklungen lesen Sie unter www.pz-news.de/corona

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