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Das Wort zum Tag des Bieres: Wir Brauer, stolz auf unser Reinheitsgebot
  • Robert Volk

Einige Worte von Brau- und Malzmeister Robert Volk anlässlich des Tags des Bieres: Seit 500 Jahren brauen wir deutschen Brauer Bier nach dem Reinheitsgebot und erzeugen damit ein Genussmittel, das weltweit allerhöchste Anerkennung findet: Deutsches Bier! Mit guter Braukunst und handwerklichem Geschick brauen wir eine große Vielfalt an Bieren, obwohl (oder weil?) wir uns auf wenige Zutaten beschränken. Das ist echte Braukunst und bedarf wirklicher Kreativität! Die Vielfalt der deutschen Biere ist ebenso unerreicht, wie die Reinheit.

Das Deutsche Reinheitsgebot

Genau ausgedrückt handelt es sich um das bayrische Reinheitsgebot von 1516.

Durch die Entwicklung der Biere und auf Grund neuer Erkenntnisse (zum Beispiel die Funktion der Hefe, die den Zucker zu Alkohol und Kohlensäure vergärt), musste das damalige Reinheitsgebot umfassender formuliert werden. Die nachträgliche Anwendung des Reinheitsgebotes auf obergärige Biere (Weizen, Kölsch, Alt, Ale etc.) machte auch eine Öffnung für andere Getreidesorten als Gerste erforderlich. Heute ist die exakte und zeitgemäße Formulierung des Reinheitsgebotes im Biersteuergesetz (BierStg.) und im vorläufigen Biergesetz (vorlBierg.) geregelt.

Sein einigen Jahren ist dazu der internationale Einfluss der Craftbeer-Szene gestoßen (craft, engl. =Handwerk). Dort werden mit Allerlei Zutaten alte und neue Biere gebraut. Das ist eine Bereicherung für das Getränkeangebot. Diese interessanten „Craftbiere“, die mit Früchten, Gewürzen, Tannwipfeln und sonstigen Zutaten gebraut werden, sind in Deutschland rein und kontrolliert gebraut. Das zwingt aber nicht dazu, das Reinheitsgebot außer Kraft zu setzen. Oft werden irrigerweise auch Stouts, Porters, Ales, IPAs etc. als kreative, neue Biere bezeichnet. Diese sind aber lediglich traditionelle Biersorten aus Britannien, die nicht dem Reinheitsgebot widersprechen müssen. Dennoch wurde das Reinheitsgebot als Handelshindernis gesehen und ist bereits seit über 11 Jahren leicht zu umgehen (§9 Abs. 7 VorlBierG): Man darf nun (außer in Bayern), auf Antrag Zucker, Früchte, Gewürze oder was auch immer ins Bier tun. Man muss das aber nicht! Mit noch weniger Zutaten bereiten schließlich unsere Kollegen beim Wein oder Whisky ebenso brillante Genussmittel ohne, dass man diese mit Koriander oder Tannenwipfeln etc. bereichert. Wer´s kann, der braut auch z.B. Coffee-Stout ohne, dass man Kaffee dazu bräuchte. Der Brauer variiert einfach bei den Wasserarten, Malz- und Hopfensorten so wie bei den Hefestämmen. Das ist echtes Brau-Handwerk.

Wir traditionellen Deutschen Brauer sehen und betreiben die Entwicklung der Biervielfalt und garantieren, so oder so, reines Bier für reinen Genuss mit edlem, reinem Bier.

Das sich unser Deutsches Bier so exzellent entwickeln konnte, verdanken wir dem Reinheitsgebot.

Dieses ist ein Vertrauenssiegel, das wir uns weiter erhalten wollen.

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