3G mit PCR-Test in Bibliothek und Museen, wieder Online-Ticket unter der Woche für den Wildpark.
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Pforzheim
Corona-Warnstufe: Neue Regeln für Wildpark, Stadtbibliothek und Museen
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Pforzheim. Auch im Wildpark Pforzheim gilt ab sofort die 3G-Regel. Da der Wildparkbesuch an der frischen Luft stattfindet, genügt allerdings ein Antigen-Schnelltest, der nicht älter sein darf als 24 Stunden. Kinder bis zum Ende der Grundschule benötigen ebenfalls keinen Nachweis, bei älteren Schülerinnen und Schülern genügt der Schülerausweis.

Außerdem wird die Besucherzahl nun auch unter der Woche wieder zahlenmäßig beschränkt, Besucherinnen und Besucher müssen wie an den Wochenenden vorab unter https://www.pforzheim.de/wildpark ein kostenloses Online-Ticket buchen. Es stehen wie gewohnt die zwei Zeitfenster zur Verfügung (vormittags von 9.30 bis 13 Uhr und nachmittags von 13.30 bis 18 Uhr).

Letzter Einlass ist aufgrund der Winterzeit um 16 Uhr. Der Zutritt ist nur über den Haupteingang möglich. Es gelten weiterhin die üblichen Hygiene- und Abstandsregeln, ab 6 Jahren gilt im Eingangsbereich und auf den Sanitäranlagen wie üblich die Maskenpflicht. Biergarten und Wildparkstüble haben weiterhin täglich geöffnet.

Grundschulkinder brauchen keinen Nachweis

Durch das Inkrafttreten der Corona-Warnstufe in Baden-Württemberg gelten in Pforzheim neue Regeln für den Besuch in zahlreichen städtischen Kultur- und Freizeitangeboten. So müssen Besucherinnen und Besucher der Stadtbibliothek und der städtischen Museen weiterhin entsprechend der 3G-Regel nachweisen, dass sie gegen Covid-19 geimpft oder von einer Infektion genesen sind, oder ein negatives Testergebnis vorlegen.

Es muss sich dabei künftig allerdings um einen PCR-Test handeln, der nicht älter sein darf als 48 Stunden. Ein Schnelltest genügt nicht. Kinder bis zum Ende der Grundschule benötigen keinen Nachweis, bei älteren Schülerinnen und Schülern genügt aufgrund der regelmäßigen Testungen an Schulen der Schülerausweis als Testnachweis. Die üblichen Hygiene- und Abstandsregeln sowie die Maskenpflicht bleiben bestehen.

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