Maskenpflicht
Bundesweit soll FFP2-Maskenpflicht in Flugzeugen und Fernzügen, Pflegeheimen und Kliniken gelten.
Marijan Murat
Politik
Corona-Regeln für Herbst auf dem Weg
  • dpa; dpa/lsw

Nach nur wenigen Corona-Auflagen im Sommer rücken für den Herbst wieder schärfere Vorgaben zum Pandemieschutz näher. Das Bundeskabinett brachte einen Entwurf auf den Weg, der vom 1. Oktober bis 7. April 2023 weitergehende Regeln zu Masken und Tests vorsieht. Die Länder sollen sie verhängen und bei kritischer Lage ausweiten können.

Bundesweit soll FFP2-Maskenpflicht in Flugzeugen und Fernzügen, Pflegeheimen und Kliniken gelten. Nach Wirbel um einen Flug einer Kanzlermaschine, bei dem keine Masken getragen wurden, gibt es Rufe nach Korrekturen der Regeln für Regierungsflugzeuge.

Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) mahnte, die Pandemie weiter ernst zu nehmen. «Der Herbst wird schwierig.» Die Verschärfungen seien «unbedingt notwendig», und er hoffe, dass die Länder den Rahmen nutzten. «Wir fangen an, uns an die hohe Zahl von Todesopfern und auch die sehr hohe Zahl von Long-Covid-Fällen zu gewöhnen. Und das dürfen wir nicht.» Justizminister Marco Buschmann (FDP) sagte, viele hätten das Gefühl: «Kann dieser ganze Mist nicht einfach vorbei sein?» Doch das Virus sei nicht weg. Er sprach von einem «moderaten und maßvollen Konzept», das einen «maximalen Rahmen» bilde.

Die Bundesregeln

Bundesweit soll FFP2-Maskenpflicht in Flugzeugen und Fernzügen gelten. Die Pflicht gibt es jetzt schon, allerdings reicht bisher auch eine einfachere OP-Maske. Die können soll künftig nur noch für Kinder zwischen 6 und 14 Jahren und für Personal möglich sein. Lauterbach erläuterte, FFP2-Masken böten gegen die ansteckendere Virusvariante BA.5 deutlich besseren Schutz. Die Luftfahrtbranche protestierte gegen eine solche nationale Verschärfung der Maskenpflicht, die vielen Passagieren ohnehin schon nur noch schwer vermittelbar sei.

Bundesweit soll die FFP2-Maskenpflicht außerdem in Kliniken und Pflegeheimen sowie für Beschäftigte ambulanter Pflegedienste gelten. Zusätzlich soll man vor dem Zutritt zu den Einrichtungen einen negativen Test vorlegen müssen. Um den Schutz besonders gefährdeter Pflegebedürftiger zu verstärken, sollen Heime Beauftragte benennen müssen, die sich um Impfungen, Hygiene und Therapien für Erkrankte etwa mit dem Medikament Paxlovid kümmern. Für den extra Aufwand sollen die Heime Sonderzahlungen von 1000 Euro pro Monat bekommen.

Die erste Länder-Stufe

Ab 1. Oktober sollen die Länder jeweils bei sich Auflagen verhängen können. Dazu zählt weiter die Maskenpflicht im Nahverkehr mit Bussen und Bahnen. Es sollen aber auch wieder Masken in öffentlich zugänglichen Innenräumen wie Geschäften und Restaurants Pflicht werden können - mit der zwingenden Ausnahme, dass man keine Maske braucht, wenn man in der Gastronomie und bei Kultur-, Freizeit- oder Sportveranstaltungen einen negativen Test vorzeigt.

Das könne in Restaurants sogar mehr Schutz bringen, da man die Maske beim Essen abnehme, erläuterte Lauterbach. Buschmann wies auf Veranstaltungen in Clubs oder beim Public-Viewing bei der kommenden Fußball-Weltmeisterschaft hin, bei denen Masken keinen Sinn machten. Eine weitere Ausnahmemöglichkeit sollen die Länder nach Kritik nur noch nutzen können, aber nicht mehr nutzen müssen: Menschen mit einem maximal drei Monate alten Nachweis als vollständig geimpft und genesen können demnach von der Maskenpflicht befreit werden. Die Länder sollen außerdem Maskenpflichten an Schulen verhängen können - aber erst ab der fünften Klasse.

Die zweite Länder-Stufe

Bei einer regional kritischeren Corona-Lage sollen die Länder noch weitere Vorgaben verhängen können. Dazu zählen etwa Maskenpflichten bei Veranstaltungen auch draußen, wenn dort Mindestabstände von 1,50 Metern nicht möglich sind. Vorgeschrieben werden können Hygienekonzepte mit Desinfektionsmittel, Lüftung und Kontaktvermeidung für Betriebe und andere Einrichtungen. Außerdem sind Besucher-Obergrenzen für Innenveranstaltungen möglich.

Dieses «zweite Fach des Werkzeugkastens» habe aber als Voraussetzung zwei «Vorhängeschlösser», erläuterte Buschmann: Die Maßnahmen kann nicht einfach die Landesregierung verhängen, nötig sein soll ein Landtagsbeschluss. Außerdem muss wegen der Corona-Entwicklung eine konkrete Gefährdung für das Gesundheitswesen oder andere wichtige Versorgungsbereiche für eine bestimmte Region festgestellt werden - in einer Gesamtschau von Infektionszahlen und anderen Indikatoren.

Regeln für Regierungsflieger

Ausgerechnet zum Kabinettsbeschluss kam Wirbel auf, ausgelöst durch die Kanadareise von Kanzler Olaf Scholz (SPD) und Vizekanzler Robert Habeck (Grüne). Auf Bildern aus dem Luftwaffenjet waren Habeck und eng beieinander sitzende Journalisten ohne Masken zu sehen - während für Flugzeuge generell die gesetzliche Maskenpflicht gilt. Das Verteidigungsministerium bekräftigte die Auffassung, dass allgemeine Regeln des Infektionsschutzgesetzes nicht für das Militär gelten. Auch Lauterbach und Buschmann erklärten, die Regeln der Flugbereitschaft seien eingehalten worden, zusätzlich mit PCR-Tests für alle Mitreisenden beim ersten Abflug ab Berlin.

Buschmann fügte jedoch hinzu: «Politisch würde ich uns empfehlen als Bundesregierung, dass wir überall die gleichen Regeln anwenden, die auch sonst gelten.» Sonst entstünde natürlich das Gefühl, dass man bereit sei, Bürgerinnen und Bürgern etwas zuzumuten, was man sich selber nicht zumuten möchte. SPD-Generalsekretär Kevin Kühnert sagte bei RTL/ntv: «Ich denke, da wird nachgebessert werden müssen.» Es gebe eine Dissonanz: «Wenn alle im Urlaubsflieger das tragen müssen und in der Regierung nicht, dann sorgt das für eine Form von Unmut.»

Der Zeitplan

Der vom Kabinett gebilligte Entwurf geht nun an die Koalitionsfraktionen, der Bundestag könnte das Gesetz nach weiteren Beratungen am 8. September beschließen. Zustimmen muss auch noch der Bundesrat, der am 16. September tagt. Die jetzigen Corona-Regelungen im Infektionsschutzgesetz, die am 23. September auslaufen, sollen dann ersetzt werden. Lauterbach sprach sich dafür aus, mit den Ländern über «möglichst viel Einheitlichkeit» beim Umsetzen zu reden.

Kritik kam von der Opposition. Der Unions-Gesundheitsexperte Tino Sorge (CDU) sagte, die Bilder aus dem Regierungsflieger und die beschlossenen Regeln zur Maskenpflicht in Flugzeugen passten nicht zusammen. «Der Akzeptanz der Maßnahmen in der Bevölkerung wurde damit ein Bärendienst erwiesen.» Staatliche Vorgaben sollten sich generell auf das Notwendige beschränken und präziser auf vulnerable Gruppen konzentrieren. FDP-Vize Wolfgang Kubicki nannte das Konzept in der «Welt» enttäuschend. Frank Schäffler (FDP) warnte vor zu vielen Möglichkeiten für die Länder zu Eingriffen in Persönlichkeitsrechte.

Baden-Württemberg nimmt Corona-Herbstregeln verhalten positiv auf

Baden-Württemberg hat die Vorschläge des Bundes für Eingriffsmöglichkeiten bei einer Corona-Welle im Herbst grundsätzlich positiv aufgenommen - auch wenn diese längst nicht so weitgehend sind wie vom Land gefordert. «Im Grundzug können wir dem vorgelegten Stufenplan folgen, wenn der Bund bei Verschlechterungen in der Pandemielage zügig reagiert und im Fall der Fälle rechtzeitig die Epidemische Notlage ausruft», sagte ein Sprecherin des Staatsministeriums am Mittwoch auf Anfrage. Man werde den Vorschlag nun prüfen. Sie verwies darauf, dass sich im Zuge der parlamentarischen Beratungen des Gesetzentwurfs in Berlin auch noch Änderungen ergeben könnten.

Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) hatte sich immer wieder dafür stark gemacht, dass die Länder wieder weitgehende Möglichkeiten bekommen, bei einer neuen Welle einzugreifen. Die geforderten 2G- oder 3G-Zugangsregeln, Kontaktbeschränkungen und Ausgangssperren soll es nach den Plänen der Bundesregierung aus SPD, Grünen und FDP aber nicht mehr geben.

Der Entwurf sieht unter anderem eine bundesweite FFP2-Maskenpflicht in Flugzeugen und Fernzügen vor. Kinder zwischen 6 und 14 Jahren sowie Personal sollen auch medizinische Masken tragen können. In Kliniken und Pflegeheimen soll bundesweit Maskenpflicht gelten, dort soll man vor dem Zutritt auch einen negativen Corona-Test nachweisen müssen.

Die Länder sollen zudem vom 1. Oktober 2022 bis 7. April 2023 abgestuft nach Infektionslage weitere Vorgaben anordnen können. Dazu zählt weiter die Maskenpflicht im Nahverkehr mit Bussen und Bahnen. Es sollen aber auch wieder Masken in öffentlich zugänglichen Innenräumen wie Geschäften und Restaurants Pflicht werden können - mit der Ausnahme, dass man keine Maske braucht, wenn man in der Gastronomie und bei Kultur-, Freizeit- oder Sportveranstaltungen einen negativen Test vorzeigt. Die Länder sollen auch Maskenpflichten an Schulen verhängen können - aber erst ab der fünften Klasse.

Bei einer regional kritischeren Corona-Lage sollen die Länder noch weitere Vorgaben verhängen können, wenn der Landtag zustimmt. Dazu zählen etwa Maskenpflichten bei Veranstaltungen auch draußen, wenn dort Mindestabstände von 1,50 Metern nicht möglich sind. Vorgeschrieben werden können Hygienekonzepte mit Desinfektionsmittel, Lüftung und Kontaktvermeidung für Betriebe und andere Einrichtungen. Außerdem sind Besucher-Obergrenzen für Innenveranstaltungen möglich.

Pressemitteilun Gesundheitsministerium

Vom Kabinett beschlossener Entwurf

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