Oberbürgermeister Peter Boch kündigt ein Maßnahmenpaket für verschiedene gesellschaftliche Gruppen an, die durch Corona besonders belastet sind.
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Pforzheim
Corona-Krise: Stadt Pforzheim kündigt Maßnahmenpaket an - keine Gebühren mehr für Kitas
  • stp/pm

Pforzheim. Die starken Einschränkungen des öffentlichen Lebens hinterlassen sichtbare Spuren in Wirtschaft und Gesellschaft. Bund und Länder wollen mit millardenschweren Zuschüssen reagieren. Auch Oberbürgermeister Peter Boch kündigt ein Maßnahmenpaket für verschiedene gesellschaftliche Gruppen an, die nun besonders belastet sind.

„Wir sind gerade mit anderen Organisationen und Akteuren im Gespräch, ob sie bei dem Paket mitwirken wollen. Ich bin SWP-Geschäftsführer Herbert Marquard sehr dankbar, dass er für die Stadtwerke bereits seine Bereitschaft erklärt hat, sich zu beteiligen.“ Am Dienstag möchte die Stadt Pforzheim das Gesamtpaket vorstellen. Nicht in Form einer Pressekonferenz, sondern wie in den vergangenen Tagen per Videobotschaft.

Teil des Maßnahmenpaktes wird auch die Frage sein, wie die Stadt mit Gebühren für Kindertagesstätte, Horte und den Mittagessen umgeht. „Solange dieser Zustand andauert, wird die Stadt Pforzheim keine Gebühren mehr einziehen und hat heute alle Träger angewiesen, dies auch nicht mehr zu tun“, so Peter Boch.  Eine neue Gebührenordnung für Kindertagesstätten wäre auch Thema der abgesagten Gemeinderatssitzung am 31. März gewesen. Diese Vorlage wird nun zunächst aufgeschoben, wie auch andere Themen.

Elektronisches Beschlussverfahren

Für andere Gemeinderatsvorlagen der abgesagten Sitzungen (Ausschüsse und Gemeinderat) wird ein elektronisches Beschlussverfahren gestartet. Diese Form der Beschlussfassung ist in der Gemeindeordnung verankert und ermöglicht es, bestimmte Angelegenheiten außerhalb von Sitzungen zu beschließen. Alle Mitglieder des Gemeinderats erhalten dabei die Beschlussvorlagen in elektronischer Form und können innerhalb einer gesetzten Frist den einzelnen Vorlagen widersprechen.

Eine aktive Zustimmung ist bei diesem Verfahren nicht erforderlich. Im Gegensatz zur Beschlussfassung im Rahmen von Sitzungen sind beim elektronischen Verfahren jedoch Vorlagen nur dann genehmigt, wenn keines der Mitglieder des Gemeinderats der Vorlage widerspricht. Um eine größtmögliche Transparenz und Information der Öffentlichkeit zu gewährleisten, werden die Vorlagen für das elektronische Beschlussverfahren auch im Rats- und Bürgerinformationssystem eingestellt und in einer Art Tagesordnung zusammengefasst.  In einzelnen, nicht aufschiebbaren Angelegenheiten, wird der Oberbürgermeister von seinem Recht auf Eilenscheidung Gebrauch machen müssen.

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