Am Montag wurde vor dem Schwurgericht am Landgericht Karlsruhe der Prozess wegen schwerer Brandstiftung und versuchten Mordes in 16 Fällen fortgesetzt. Symbolbild: Adobe Stock
Pforzheim
Brandursache nicht eindeutig geklärt: 31-Jährige muss sich wegen versuchten Mordes in 16 Fällen verantworten
  • Stefan Meister

Pforzheim/Karlsruhe. „Sie hätte durch das Feuer springen müssen“, schilderte ein 40-jähriger Feuerwehrmann die Geschehnisse bei einem Brand am 1. September 2019 in der Pforzheimer Oststadt. Er sprach von einer 70-jährigen, gehbehinderten Frau, die er aus ihrer Wohnung befreit hatte. Am Montag wurde vor dem Schwurgericht am Landgericht Karlsruhe der Prozess wegen schwerer Brandstiftung und versuchten Mordes in 16 Fällen fortgesetzt.

Zunächst berichteten zwei Feuerwehrmänner über das Feuer im fünften Obergeschoss.

„Für uns war es eine undurchsichtige Lage, da lediglich eine Rauchentwicklung aus dem Hof erkennbar war“, so ein 47-jähriger Feuerwehrmann.

Im Gebäude selbst sei erst im fünften Obergeschoss eine dicke Rauchschicht und massive Flammen vor der Wohnungstür der 31-jährigen Angeklagten erkennbar gewesen. Der Brand war bereits so intensiv, dass sich der Putz von der Decke löste. Laut einer Sachverständigen vom Landeskriminalamt sei die Wohnung der älteren Frau äußerst gefährdet gewesen. Dagegen stellte sie klar, dass der Brand für die anderen Stockwerke keine direkte Gefährdung dargestellt habe.

Ob das Feuer tatsächlich vom Entzünden einer Gardine in ihrer Wohnung ausgelöst wurde, wie es die Angeklagte berichtete, konnte die Sachverständige nicht vollständig bestätigen. Bis heute seien die Räume der 31-Jährigen noch unbewohnbar und insbesondere im Wohnzimmer sei das Mobiliar nur noch im Ansatz erkennbar gewesen. Gegensätzlich zu der in der Anklage genannten Schadenssumme von 150.000 Euro legte der Vorsitzende Richter Leonhard Schmidt ein Schreiben der Versicherung vor, in dem von einem Schadenswert in Höhe von 101.000 Euro die Rede ist.

Bei einer Blutkontrolle nach der Tat wurden bei der Angeklagten 2,26 Promille festgestellt. In der Vernehmung sei die Angeklagte zunächst durch Beleidigungen gegen die Beamten aufgefallen, habe sich dann aber schnell beruhigt und die Tat gestanden.

„Ich bin froh, dass ich es getan habe, und kann nun ein neues Leben beginnen“, soll sie sich zur Verwunderung der Beamten geäußert haben.

Ein Nachbar berichtete einem Polizisten gegenüber, dass er ein Lachen vor dem brennenden Haus vernommen habe. Ebenso sei es bereits im Vorfeld der Tat zu einem Flaschenwurf und Beleidigungen gegen einen Nachbarn gekommen. Weiter geht die Verhandlung am 18. Mai.

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