In einer Wohnung an der Berliner Straße in Pforzheim ist am Sonntag eine Frau erstochen worden.

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Pforzheim
Bluttat an Berliner Straße: Täter ist laut Gutachten schuldunfähig
  • Marek Klimanski

Pforzheim. Der 22-Jährige, der nach fester Auffassung der Pforzheimer Staatsanwaltschaft und Polizei Mitte Mai in einem Haus an der Berliner Straße seine 56-jährige Nachbarin mit zahlreichen Messerstichen getötet haben soll, ist laut einem vorläufigen psychiatrischen Gutachten schuldunfähig.

Deshalb hat die Staatsanwaltschaft keine Anklage wegen Totschlags erhoben – darum würde es im Falle einer Schuldfähigkeit nach Auffassung der Ankläger gehen –, sondern die Unterbringung des jungen Mannes in einer psychiatrischen Einrichtung beantragt. Das sagte Bernhard Ebinger als Pressesprecher der Pforzheimer Staatsanwaltschaft am Mittwoch auf PZ-Nachfrage.

Nun muss das zuständige Schwurgericht in Karlsruhe darüber entscheiden, ob es aufgrund dieser so genannten „Antragsschrift im Sicherungsverfahren“ eine Hauptverhandlung ansetzt und darüber entscheidet. Kommt es zu diesem Prozess, dann wird dort das bislang als vorläufig bezeichnete psychiatrische Gutachten in seiner endgültigen Version ausgiebig vorgetragen und darüber befunden. Laut Bernhard Ebinger geht das Gutachten davon aus, dass bei dem 22-Jährigen wegen seiner psychischen Verfasssung mit weiteren erheblichen Straftaten zu rechnen sei und er deshalb eine Gefahr für die Allgemeinheit darstelle. Der mutmaßliche Täter selbst, der sich vor seiner Festnahme am Tatort ebenfalls Stichverletzungen zugefügt hatte, hatte sich zunächst längere Zeit gar nicht zu der Tat geäußert und danach im Wesentlichen erklärt, er könne sich an nichts erinnern, wie Ebinger weiter sagte.

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